Polizei intensiviert Kontrollen rund um E-Scooter

In der kommenden Woche (22. bis 28. Juni 2026) werden Polizistinnen und Polizisten im Stadtgebiet von Kaiserslautern verstärkt E-Scooter kontrollieren. Im Fokus stehen dabei die Verkehrssicherheit von Elektrorollern sowie ihrer Fahrerinnen und Fahrer. Ziel der Maßnahmen ist es, auf die Einhaltung der Verkehrsregeln hinzuweisen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Denn im Straßenverkehr zählen Respekt und Rücksichtnahme – damit alle sicher ankommen.

Die sachgemäße Nutzung von E-Scootern ist in der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) geregelt. Folgende Punkte sind besonders zu beachten:



  • Mindestalter: Zum Führen eines E-Scooters ist kein Führerschein erforderlich. Allerdings muss der Fahrer oder die Fahrerin mindestens 14 Jahre alt sein.
  • Helmpflicht: Da die Elektro-Flitzer maximal 20 km/h schnell fahren dürfen, besteht keine gesetzliche Helmpflicht. Die Polizei empfiehlt jedoch dringend, einen Helm zu tragen. E-Scooter-Fahrer sind im Straßenverkehr einem erhöhten Risiko ausgesetzt – ähnlich wie Fahrradfahrer.
  • Versicherungspflicht: Nur Elektroroller mit einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung dürfen im öffentlichen Verkehr genutzt werden. Die Versicherungsplakette muss gut sichtbar am Fahrzeug angebracht sein. Bei Fehlen droht eine Azeige. Besonders private Besitzer sollten darauf achten, eine solche Versicherung abzuschließen. Fahrzeuge von seriösen Verleihdiensten sind in der Regel bereits versichert.
  • Alkohol und Drogen: Für Fahrer von E-Scootern gilt die 0,5-Promille-Grenze. Zuwiderhandlungen können teure Bußgelder, Fahrverbote oder eine Strafanzeige nach sich ziehen.
  • Personenzahl: E-Scooter dürfen nur von einer Person gleichzeitig genutzt werden; die Mitnahme eines „Mitfahrers“ ist nicht zulässig.
  • Erlaubte Verkehrswege: „Rad frei“ bedeutet auch „E-Scooter frei“. Das heißt, dass Gehwege und Fußgängerzonen, die für den Radverkehr freigegeben sind, auch von E-Scootern legal befahren werden dürfen – sofern dies nicht explizit verboten ist! Wenn ausgewiesene Radwege, Gemeinsame Geh- und Radwege, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen vorhanden sind, müssen diese auch von E-Scooter-Fahrern genutzt werden. Nur wenn diese nicht vorhanden sind, dürfen Elektroroller auf Fahrbahnen oder in verkehrsberuhigten Bereichen fahren.

Auch wenn E-Scooter viele Vorteile bieten und für manche der „Spaß-Faktor“ im
Vordergrund steht, appelliert die Polizei an die Vernunft jedes Einzelnen: Immer
vorsichtig und aufmerksam fahren! Elektroroller sind Verkehrsmittel im
öffentlichen Raum.

Wichtige Hinweise zur Nutzung von E-Scootern sowie Abbildungen der relevanten
Verkehrszeichen finden Sie unter https://s.rlp.de/BabLz auf der Internetseite
der Stadt Kaiserslautern. |erf


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Quelle Text/Bild:
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Kaiserslautern, 19.06.2026