Blaualgenblüten und Massenvermehrung von Phytoplankton im „Bärenlochweiher“

Öffentliche Bekanntmachung Kreisverwaltung Kaiserslautern Untere Wasserbehörde

Gemäß §§ 8, 9 und 12 der Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung) ergeht hiermit seitens der Kreisverwaltung Kaiserslautern, als zuständige Untere Wasserbehörde, folgende Information der Öffentlichkeit:
Das Landesamt für Umwelt hat in seiner am 20.05.2026 durchgeführten Beprobung des Badegewässers „Bärenlochweiher“ in „Kindsbach“ Blaualgenblüten (Cyanobakterien) und Massenvermehrung von Phytoplankton festgestellt.
An dem betreffenden Gewässer besteht ein Gesundheitsrisiko durch potenziell toxische Cyanobakterien/ Makroalgen oder Phytoplankton; Dadurch ist der Grenzwert der Warnstufe für Chlorophyll überschritten.

Aus diesem Grund ergehen folgende Warnhinweise:
Auffällig gefärbte Bereiche meiden!
Kein Wasser schlucken!
Nach Möglichkeit Hautkontakt mit grünlich gefärbten Antreibungen/ Schlieren, insbesondere bei Kleinkindern meiden!
Nach dem Baden gründlich mit Frischwasser abduschen!
Tiere kein Wasser trinken lassen!
Sollten sich Änderungen an der aktuellen Warnstufe ergeben und somit weitere Warnhinweise ausgesprochen werden müssen, wird die Untere Wasserbehörde die Öffentlichkeit umgehend informieren. Dies gilt auch für die Aufhebung der Warnstufe.

Weitergehende aktuelle Informationen hierzu erhalten sie auch auf der Homepage des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, unter der Adresse: https://badeseen.rlp-umwelt.de/.



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Bild: Reiner Voß, © Landkreis Kaiserslautern

Quelle Text/Bild:
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Kaiserslautern, 27.05.2026

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