Erneuter Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen im Landkreis Kaiserslautern

Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Kaiserslautern hat in Eulenbis den Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut (AFB) bei Bienen amtlich festgestellt. Ende April 2026 wurde bereits ein Ausbruch der AFB bei Bienen in Weilerbach amtlich festgestellt. Die Amerikanische Faulbrut ist eine bakterielle Erkrankung, die ausschließlich die Bienenbrut befällt und führt schnell zu deren Absterben, wodurch Völker großen Schaden nehmen können. So geschwächt, kann ein Bienenvolk innerhalb kurzer Zeit verenden. Meist gelangt der Erreger über kontaminierten Honig oder Waben in den Bienenstock und wird über Bienenkontakt, Ausrüstungsgegenstände und Futteraustausch verbreitet. Für Menschen ist der Erreger absolut unbedenklich. Der Verzehr von Honig, auch aus dem betroffenen Gebiet, ist völlig gefahrlos möglich.

Um eine weitere Ausbreitung der Bienenseuche zu verhindern, wurde der bereits seit 30.04.2026 bestehende Sperrbezirk, welcher aus den Gemarkungen Weilerbach, Schwedelbach, Rodenbach, Pörrbach, Erzenhausen, Eulenbis und Mackenbach besteht, um die Gemarkung Obersulzbach erweitert. Die hierzu verfügte Allgemeinverfügung mit der genauen Abgrenzung des Sperrbezirks kann unter www.kaiserslautern-kreis.de eingesehen werden und tritt zum 03.09.2026 in Kraft.

Innerhalb des Sperrbezirks gelten strenge Auflagen gemäß der Bienenseuchen-Verordnung. So dürfen Bienenvölker, Bienen, Waben, Honig und benutzte Gerätschaften nicht aus den Ständen entfernt werden. Es dürfen keine neuen Bienenvölker in den Sperrbezirk verbracht werden. Alle Bienenstände im Sperrbezirk werden amtstierärztlich untersucht und beprobt. Hierzu werden die Imker gesondert informiert.

Um die Ausbreitung der AFB effektiv zu stoppen, muss das Veterinäramt alle Standorte von Bienenständen kennen. Bienenhalter im betroffenen Gebiet, die ihre Haltung bisher nicht beim Veterinäramt gemeldet haben, werden daher aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Dies gilt auch für Hobbyimker mit nur wenigen Völkern.

Meldungen unter Angabe der Völkerzahl und des Standorts können online auf www.kaiserslautern-kreis.de unter dem Button „Erfassung Tierhaltung“ erfolgen oder telefonisch unter 0631-7105-450 oder per E-Mail an vetamt@kaiserslautern-kreis.de mitgeteilt werden.

Bild: Reiner Voß, © Landkreis Kaiserslautern

Quelle Text/Bild:
Kreisverwaltung Kaiserslautern
Pressestelle und Kultur
Lauterstraße 8
67655 Kaiserslautern

www.kaiserslautern-kreis.de

Kaiserslautern, 02.09.2026

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