Koalitionsvertrag setzt wichtige Impulse – bezahlbares Wohnen und Heizkosten gemeinsam denken

Verbände begrüßen wohnungspolitische Weichenstellungen, sehen aber Ergänzungspotenzial beim Mieterschutz und im Gebäudebestand

Anlässlich des Koalitionsvertrags von CDU und SPD in Rheinland-Pfalz begrüßen die rheinland-pfälzischen Verbände BUND, LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und Der Paritätische Wohlfahrtsverband wichtige wohnungspolitische Weichenstellungen. Zugleich sehen sie weiteren Gesprächs- und Gestaltungsbedarf, um einen wirksamen und zeitgemäßen Mieterschutz sicherzustellen.
Positiv werten die unterzeichnenden Verbände, dass bezahlbares Wohnen und die Stärkung der Kommunen ausdrücklich als zentrale Handlungsfelder benannt werden. Die angekündigte Investitionsoffensive, die Mobilisierung leerstehender Gebäude sowie Maßnahmen zur bedarfsgerechten Wohnraumnutzung setzen wichtige Impulse für einen angespannten Wohnungsmarkt. Ebenso begrüßen die Verbände die geplante landesweite Vereinheitlichung zentraler Mieterschutzinstrumente wie Mietpreisbremse, Kappungsgrenze und Kündigungsschutz.

Heizkosten stärker in den Blick nehmen
Aus Sicht der Verbände wäre es wünschenswert, den Mieterschutz künftig noch stärker auf die Entwicklung der Heizkosten auszudehnen. „Angesichts weiterhin hoher und teils stark schwankender Energiepreise, des perspektivischen Rückbaus des Gasnetzes sowie bundespolitischer Entscheidungen zum Weiterbetrieb fossiler Heizsysteme besteht hier ein wichtiger Ansatzpunkt für eine ergänzende Ausgestaltung der Landespolitik“, sagt Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Mieterinnen und Mieter haben auf diese Kostenentwicklung kaum Einfluss – sie sind auf Investitionen ihrer Vermieterinnen und Vermieter angewiesen.“

Wohnungsqualität und energetischen Zustand mitdenken
Für viele Mieterinnen und Mieter ist nicht allein die Höhe der Kaltmiete entscheidend, sondern die tatsächliche monatliche Gesamtbelastung – und damit auch der energetische Zustand ihrer Wohnung. „Was nutzt es den Mieterinnen und Mietern, wenn die Kaltmiete zwar stimmt, die Heizkosten aber unbezahlbar werden?“, fragt Albrecht Bähr, Vorsitzender der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege. „Deshalb muss die Landesregierung Mieterschutz umfassend denken: als Schutz vor Verdrängung, vor unzumutbaren Wohnverhältnissen und vor dauerhaft nicht tragbaren Gesamtwohnkosten“, ergänzt Ralph Stappen, stellvertretender Landesgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands.
In Rheinland-Pfalz liegt die energetische Sanierungsrate seit Jahren unter einem Prozent, während ein erheblicher Teil des Gebäudebestands als sanierungsbedürftig gilt. Besonders Haushalte in Gebäuden mit schlechter Energieeffizienz tragen ein erhöhtes Heizkostenrisiko. Die im Koalitionsvertrag skizzierten Schwerpunkte auf Neubau und sozialen Wohnungsbau werden begrüßt, könnten aus Sicht der Verbände jedoch erweitert werden, um die große Bedeutung des Wohnungsbestands stärker zu berücksichtigen.
„Der Koalitionsvertrag erkennt einige richtige Stellschrauben, lässt aber die größte Baustelle weitgehend offen: den unsanierten Gebäudebestand. Solange Menschen in schlecht gedämmten Wohnungen von Gas- und Ölpreisen abhängig bleiben, droht eine Heizkostenfalle. Klimaschutz und Mieterschutz gehören hier zusammen – sozial gerecht, planbar und mit wirksamer Förderung“, so Sabine Yacoub, Landesvorsitzende des BUND.



Anregungen für die weitere Ausgestaltung
Vor diesem Hintergrund verbinden die Verbände mit der neuen Landesregierung folgende konstruktive Anregungen:
Sanierungsbereitschaft weiter stärken
Ein niedrigschwelliges Landesförderprogramm für energetische Einzelmaßnahmen – etwa Fenstererneuerung oder Dachdämmung – könnte insbesondere private und kleine Vermieter:innen motivieren, in den Bestand zu investieren. Ziel sollte eine Warmmietenneutralität nach der Sanierung sein. Gutscheinmodelle für lokale Sanierungsberatungen können helfen, Informationslücken zu schließen und Hemmnisse abzubauen.

Mindeststandards im Bestand langfristig absichern
Um Wohnraum dauerhaft in einem angemessenen Zustand zu halten, sollten Kommunen über zusätzliche rechtssichere Instrumente verfügen können. Die Verbände regen an, zu prüfen, wie bestehende Regelungen weiterentwickelt oder ergänzt werden können. Rheinland-Pfalz gehört bislang zu den wenigen Bundesländern ohne ein eigenständiges Wohnraumaufsichtsgesetz. Ein solches Gesetz könnte Mindeststandards für Wohnraumqualität verbindlich absichern und damit auch einen Beitrag zur Begrenzung hoher Energiekosten leisten.
Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD enthält zahlreiche positive Ansätze für den Wohnungsmarkt in Rheinland-Pfalz. Aus Sicht der unterzeichnenden Verbände bietet er zugleich Anknüpfungspunkte, um Mieterschutz, Wohnraumqualität und Energiekosten künftig noch enger zu verzahnen. Die Verbände bringen sich gerne konstruktiv in den weiteren Dialog ein – mit dem gemeinsamen Ziel, bezahlbares, energieeffizientes und menschenwürdiges Wohnen in Rheinland-Pfalz langfristig zu sichern.

Hintergrund: Positionspapier Wohnraum https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/node/117330

Quelle Text/Bild:
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz
www.verbraucherzentrale-rlp.de

Mainz, 06.05.2026

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