Weil er mit einem nicht mehr gültigen Versicherungskennzeichen unterwegs war, ist ein Kleinkraftrad-Fahrer am Donnerstag in der Innenstadt aufgefallen. Eine Streife stoppte den jungen Mann und sprach ihn auf den Verstoß an. Der 18-Jährige gab an, nicht gewusst zu haben, dass er das Kennzeichen am 1. März hätte erneuern müssen. Offenbar wusste er auch nicht, dass man für das Führen eines Kraftfahrzeuges einen Führerschein braucht – denn er besaß keinen.
Nachdem er mit den Vorwürfen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz konfrontiert wurde, machte der 18-Jährige von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Ein Strafverfahren ist eingeleitet. |cri
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Kaiserslautern, 17.04.2026













