Ab sofort wieder KfW-Zuschüsse für Barrierereduzierung und altersgerechtes Umbauen

Beantragung wieder möglich – jetzt beraten lassen

Positive Nachrichten für alle, die ihre (Miet-) Wohnung oder Haus barrierefrei umbauen möchten.
Die Beantragung eines Investitionszuschusses für Maßnahmen zur Barrierereduzierung ist ab dem 8. April 2026 bei der der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wieder möglich. Dies ist eine gute Nachricht für alle Menschen, die auf barrierearmen und altersgerechten Wohnraum angewiesen sind. Umbauten wie schwellenlose Zugänge, barrierearme Bäder oder der Einbau von Treppenliften rücken erneut in den Fokus – und bieten eine wertvolle Chance, Wohnkomfort und Zukunftssicherheit mit staatlicher Förderung zu verbinden. So gibt es für Einzelmaßnahmen je Wohneinheit einen Zuschuss von 10 Prozent zu den Investitionskosten, maximal 2.500 Euro. Wird der Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht, kann man bis zu 6.250 Euro erhalten. Es werden auch bestimmte altersgerechte Assistenzsysteme (AAL) und Smart-Home-Anwendungen bezuschusst. Nicht förderfähig sind Einrichtungsgegenstände wie Mobiliar und digitale Geräte der Unterhaltungselektronik, zum Beispiel Smartphone oder Tablet.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Eigentum an oder als Ersterwerberinnen und Ersterwerber von Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften sowie natürliche Personen, die Wohnungen oder Einfamilienhäuser zur Miete bewohnen. Anträge können ab sofort gestellt werden und müssen immer vor Maßnahmenbeginn bei der KfW eingereicht werden. Das Programm „Altersgerechter Umbau“ ist für das Jahr 2026 mit Bundesmitteln in Höhe von 50 Millionen Euro vorgesehen.
„Erfahrungsgemäß sind die Fördermittel stark nachgefragt und oft schnell ausgeschöpft. Interessierte sollten sich in jedem Fall fachmännisch und unabhängig beraten lassen, bevor sie Fördermittel beantragen“, empfiehlt Petra Ruß, Leiterin der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen. „Fachleute für barrierefreies Wohnen erkennen am besten, wo überall Barrieren lauern. Sie haben das nötige Wissen und können sinnvolle Anpassungen oder Umbaumaßnahmen vorschlagen.“
Barrierereduzierende Maßnahmen verbessern nicht nur die Selbstständigkeit und Sicherheit im Alltag, sondern steigern auch den Wert einer Immobilie. Mit der richtigen Vorbereitung können diese Vorteile optimal mit der neuen Förderung kombiniert werden.
Wer in Rheinland-Pfalz Hilfe bei der altersgerechten und barrierefreien Wohnraumanpassung sucht, kann sich in 15 Städten vom Architektenteam der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen qualifiziert und kostenfrei beraten lassen. Bei Bedarf kann die individuelle Beratung auch bei den Ratsuchenden zu Hause stattfinden.

Anfragen, Kurzinformationen und Terminvereinbarungen sind möglich unter der Telefonnummer (06131) 28 48 71 (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 13 Uhr) oder per Mail an barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de

Weitere Informationen finden Interessierte unter
www.barrierefrei-rlp.de.



Quelle Text/Bild:
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz
www.verbraucherzentrale-rlp.de

Mainz, 08.04.2026

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