12 Millionen Euro für starke Teams in Schulen – Bildungsminister Sven Teuber: „Mehr Schulsozialarbeit bringt gezielte, schnelle Unterstützung in Schulen statt Verwaltungsaufwand in Büros“

„Schulen sind ein Spiegel unserer Gesellschaft. Sie stehen heute somit ebenso vor veränderten Aufgaben, denen wir überall im Alltag auch begegnen. Wir müssen Schulen daher auch weiter mit Professionen ergänzen, um diesem Wandel und den Schülerinnen und Schülern besser gerecht werden zu können, ohne sich selbst zu überfordern. Dazu trägt unser konsequenter Wachstumspfad im Ausbau der Schulsozialarbeit bei, den wir nun auch noch schneller, unkomplizierter leisten können“, sagt Bildungsminister Sven Teuber.
Die von den Jugendämtern zu verantwortende Schulsozialarbeit wird seit rund 30 Jahren vom Land mit stetigem Ausbau gefördert. „Wir sehen die Verantwortung als Land, auch und gerade in diesen Zeiten, Stabilität in Schulen zu gewährleisten oder auszubauen. Wir bauen unsere Förderung daher immer weiter aus und vor allem: Wir machen sie jetzt einfacher. Damit unterstützen wir die Kommunen gleich doppelt und lassen die Förderung noch schneller in Schulen ankommen. Einheitliche Förderregeln und Abläufe durch Bürokratieabbau – das stellt das Land sicher“, so Minister Teuber.
Zum Jahresbeginn 2026 bringt eine neue Förderrichtlinie für Schulsozialarbeit an öffentlichen Schulen neben einer weiteren Erhöhung der Landesmittel noch einen zusätzlichen Vorteil für die für dieses Thema zuständigen Kommunen bzw. Jugendämter: Einheitliche Vorgaben sorgen für Klarheit und Arbeitserleichterung innerhalb der Verwaltungen. Die bisher vier Landesförderprogramme werden unter einem Dach vereint, Antragsfristen und Verwendungsnachweise vereinheitlicht, ab sofort stellen nur noch die Jugendämter die Anträge und zwar alle nur noch beim Bildungsministerium. „Dies gilt sowohl für Schulsozialarbeit an allgemein- wie berufsbildenden Schulen im ganzen Land“, sagte Minister Teuber. „Das ist genau die Art von Bürokratieabbau, wie sie die Kommunen und die Bürger zurecht immer fordern. Denn gerade bei der Schulsozialarbeit gilt: Hilfe muss schnell und gezielt dort ankommen, wo sie benötigt wird.“
Insgesamt mehr Geld für Schulsozialarbeit gibt es auch: Durch die Landesförderung in Höhe von rund zwölf Millionen Euro können insgesamt rund 380 Vollzeitstellen Schulsozialarbeit im kommenden Haushaltsjahr 2026 mitfinanziert werden. Darüber hinaus stellen die für diese Aufgabe zuständigen Jugendämter erhebliche eigene Mittel für ein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung. Sie entscheiden eigenverantwortlich auf der Grundlage ihrer Jugendhilfeplanung, an welchen Schulen Schulsozialarbeit eingesetzt wird.
„Sozialpädagogische Fachkräfte stärken die Schulgemeinschaften. Sie unterstützen Schülerinnen und Schüler, aber auch deren Familien und Lehrkräfte. Sie sind feste Bestandteile in Teams geworden, um die Handlungsfähigkeit durch Multiprofessionalität zu erweitern und heutigen Bedürfnissen im Team gerecht werden zu können. Dafür gilt mein Dank all denen, die sich täglich um unsere Kinder und Jugendliche im Sinne ihres starken, selbstbestimmten Aufwachsens in unterschiedlichen Aufgaben kümmern“, erklärt Bildungsminister Teuber abschließend.



Quelle Text/Bild:
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz vertreten durch die Ministerin
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55116 Mainz

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Mainz, 07.01.2026