Neues Bestattungsgesetz für Rheinland-Pfalz beschlossen

Rheinland-Pfalz hat ein neues Bestattungsgesetz verabschiedet, das als das liberalste in Deutschland gilt. Die Friedhofspflicht entfällt, was es ermöglicht, Urnen zu Hause aufzubewahren. Zudem sind neue Bestattungsformen wie Fluss- und Tuchbestattungen erlaubt. Totenasche darf in den Flüssen Rhein, Mosel, Lahn und Saar beigesetzt werden. Außerdem ist es möglich, Teile der Asche zu Erinnerungsstücken wie synthetische Diamanten zu verarbeiten. Vertreter der Kirchen und der Opposition im Landtag äußerten Bedenken hinsichtlich der Würde und Tradition. Das Gesetz wurde nach rund 40 Jahren überarbeitet, um den gesellschaftlichen Wandel zu reflektieren. (Foto: iStock/Anze Furian)

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Quelle Text/Bild:
Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz e. V.
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Kaiserslautern, 16.09.2025