Zur Diskussion um den Kulturentwicklungsplan in der Stadtratssitzung vom 8.09.2025 und dem Recht auf barrierefreie Teilhabe

In der Stadtratssitzung am 8.09.2025 kam es vor der Abstimmung über die Beschlußvorlage zum Kulturentwicklungsplan zu einer längeren Diskussion und späteren Abstimmung zum Punkt Barrierefreiheit.
Da mein Änderungsvorschlag, bei dem es eigentlich nur um die Änderung eines Wortes ging, bei der Oberbürgermeisterin sowie bei einigen Ratsmitgliedern auf Unverständnis stieß, hier eine kleine Erläuterung.
Warum das „Anstreben“ von analoger und digitaler Barrierefreiheit nicht reicht.
Barrierefreiheit in jeglicher Form beruht auf den Rechten von Menschen mit Behinderung. So ist das Recht dieser Personengruppe auf „Teilhabe am kulturellen Leben“ in der UN-Behindertenrechtskonvention in Artikel 30 festgelegt.
„Zur Verwirklichung dieses Rechts sind die Vertragsstaaten zu geeigneten Maßnahmen verpflichtet, die den Zugang zu kulturellen Materialien in zugänglichen Formaten, den Zugang zu Fernsehprogrammen, Filmen, Theatervorstellungen und anderen kulturellen Aktivitäten in zugänglichen Formaten sowie den Zugang zu Orten kultureller Darbietung oder Dienstleistungen sicherstellen sollen.“
– https://www.behindertenrechtskonvention.info/teilnahme-am-kulturellen-leben-3939/



Diese Regelung wird unter anderem durch das Landesteilhabegesetz (§6, §11)* bestätigt. Da unsere satzungsgemäße Aufgabe als Inklusionsbeirat ist, die UN-BRK auf kommunalpolitischer Ebene umzusetzen, bzw. die Verantwortlichen zur Umsetzung derselben zu beraten und anzuschieben, ist es notwendig in allen Teilen der Stadtpolitik auch auf Umsetzung zu bestehen. Dazu gibt es auch den von uns mitentwickelten Aktionsplan Inklusion 2.0, der vom Stadtrat am 3.06.2024 einstimmig beschlossen wurde.
Dank der Fraktion Die Linke, die unser Anliegen auch in diesem Fall unterstützte, konnten wir eine dementsprechende Änderung des Beschlußantrags bewirken. Der Satz in der Beschlußvorlage, die vom Stadtrat einstimmig angenommen wurde heißt jetzt:
„Wo noch nicht erreicht, wird analoge und digitale Barrierefreiheit umgesetzt“
Dies heißt nicht, dass zukünftig Kulturveranstaltungen, die nicht barrierefrei organisiert sind, nicht stattfinden können, sondern das bis zu einem (bisher noch nicht festgelegten) Evaluierungszeitpunkt alles menschenmögliche dafür getan wird, das Recht der Menschen mit Behinderung auf Barrierefreiheit und Teilhabe am kulturellen Leben umzusetzen.

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Quelle Text/Bild:
Inklusionsbeirat Kaiserslautern
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern (bis auf weiteres)

www.inklusionsbeirat-kl.de

Kaiserslautern, 09.09.2025