Trunkenheitsfahrt verhindert – Lachgaskonsum vor Fahrtantritt

Am Sonntagmorgen, gegen 0:45 Uhr, kontrollierte eine Polizeistreife in der Schanzstraße in Kaiserslautern einen 26-jährigen Autofahrer aus dem Stadtgebiet. Im Fußraum der Beifahrerseite fanden die Einsatzkräfte einen Luftballon sowie eine Flasche mit Lachgas. Der Fahrer gab an, kurz vor Fahrtantritt Lachgas konsumiert zu haben. Aufgrund der möglichen Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit wurde ihm die Weiterfahrt untersagt. Der Mann zeigte sich hinsichtlich der Hinweise auf die Gefährlichkeit von Lachgaskonsum einsichtig. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass auch der Konsum sogenannter „legaler Drogen“ – wie Lachgas – die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen kann und Rauschfahrten strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Darüber hinaus ist der regelmäßige Konsum von Lachgas gesundheitsschädlich.|PvD




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Kaiserslautern, 20.07.2025