Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat zwei Männer wegen insgesamt vier Fällen des Betrugs mit Schockanrufen angeklagt. Komplizen hatten vorgetäuscht, dass Verwandte des Geschädigten wegen schuldhafter Verursachung eines schweren Verkehrsunfalls ins Gefängnis müssten, wenn nicht eine Kaution gezahlt werden würde. Den beiden Männern wird vorgeworfen, Geldbeträge und Wertgegenstände bei den Betrugsopfern abgeholt bzw. dies versucht zu haben.
Auf die Presseerklärung des Polizeipräsidiums Westpfalz vom 16.07.2026
(https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117683/6315825) nehme ich Bezug. Nach Abschluss der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern nunmehr Anklage gegen den 32-jährigen Tatverdächtigen erhoben.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen wird ihm zudem ein weiterer Fall zur Last gelegt: Am 10.07.2026 rief ein Komplize, der sich als Polizeikommissar ausgab, einen 70-jährigen Mann aus Pirmasens mit derselben Masche an. Er behauptete, die Schwiegertochter des Geschädigten sei in einen Verkehrsunfall verwickelt und müsse ins Gefängnis, wenn nicht eine Kaution hinterlegt werde. Dem 32-Jährigen wird vorgeworfen, daraufhin bei dem Geschädigten erschienen zu sein und 6000,- Euro abgeholt zu haben.
In rechtlicher Hinsicht wirft die Staatsanwaltschaft dem 32-Jährigen vor, in zwei Fällen – einmal versucht, einmal vollendet – jeweils banden- und gewerbsmäßigen Betrug begangen zu haben. Der 32-Jährige hat zur Tat vom 15.07.2026 bestreitende Angaben zur Sache und im Übrigen von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Zum zweiten Tatverdächtigen nehme ich auf die Presseerklärung des Polizeipräsidiums Westpfalz vom 28.07.2026
(https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117683/6322688) Bezug. Den 31-jährigen Tatverdächtigen hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern nach Abschluss der Ermittlungen ebenfalls angeklagt.
Auch hier haben die Ermittlungen einen weiteren Fall zu Tage gefördert. Am 21.07.2026 riefen Komplizen eine 68-jährigen Frau aus Bielefeld mit der Behauptung an, ihr Sohn sei in einen Verkehrsunfall verwickelt und könne nur durch Hinterlegung einer Kaution von einer Haft verschont werden. Der 31-Jährige erschien sodann bei der Geschädigten und erbeutete ca. 16.000,- Euro Bargeld und zusätzlich Schmuck.
In rechtlicher Hinsicht wirft die Staatsanwaltschaft dem 31-Jährigen vor, in zwei Fällen – einmal versucht, einmal vollendet – jeweils banden- und gewerbsmäßigen Betrug begangen zu haben. Ferner wirft die Staatsanwaltschaft ihm ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen in Kaiserslautern vor, weil er versucht hatte, sich seiner Festnahme am 24.07.2026 durch Flucht in seinem Auto mit höchstmöglicher Geschwindigkeit, unter erheblicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, zu entziehen, und dadurch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf nahm. Der 31-Jährige hat von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Beide Tatverdächtige befinden sich in Untersuchungshaft.
Die Anklagen hat die Staatsanwaltschaft zum Amtsgericht Kaiserslautern erhoben.
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Quelle Text/Bild:
Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
Bahnhofstraße 24
67655 Kaiserslautern
https://stakl.justiz.rlp.de
Kaiserslautern, 06.11.2026












