Ich nehme Bezug auf die folgende Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Westpfalz:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117683/6383652
Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern und das Polizeipräsidium Westpfalz führen ein Todesermittlungsverfahren. Die Strafprozessordnung schreibt ein solches Todesermittlungsverfahren nach nicht-natürlichen Todesfällen vor, um festzustellen, ob Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden bestehen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hatte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Kaiserslautern die Obduktion des verstorbenen 48-Jährigen angeordnet. Die Obduktion wurde durchgeführt. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion und dem Ergebnis der bisherigen polizeilichen Ermittlungen sind zwei Kugeln von unten in die Seite des Körpers eingedrungen und oben am Hals wieder ausgetreten. Nach dem vorläufigen Gutachten der Rechtsmedizin war dies auch die Todesursache. Die Kugeln stammten aus einer doppelläufigen Flinte des Verstorbenen. Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass der 48-Jährige auf dem ihm für die Drückjagd zugewiesenen Drückjagdsitz stand und die Flinte unten stand oder herunterfiel und durch Erschütterung ohne Absicht ausgelöst wurde. Ein solcher Jagdsitz ist nur ca. 2 bis 2,50 Meter hoch. Der Leichnam wurde durch zwei Jagdkollegen entdeckt, die den Jäger nach der Jagd den Regeln der Drückjagd entsprechend von dem Jagdsitz abholen sollten, der ihm für die Jagd zugewiesen war. Anhaltspunkte für Fremdverschulden haben die bisherigen Ermittlungen nicht ergeben.
Dr. Gehring
Leitender Oberstaatsanwalt
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Quelle Text/Bild:
Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
Bahnhofstraße 24
67655 Kaiserslautern
https://stakl.justiz.rlp.de
Kaiserslautern, 06.11.2026














