Nach Abschluss der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Kaiserlautern nunmehr gegen den inzwischen Tatverdächtigen Anklage wegen Mordes zum Schwurgericht Kaiserslautern erhoben.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen fuhr der damals 40-jährige Tatverdächtige am 16.06.2026 mit einem am selben Tag gemieteten Auto zum Wohnhaus seiner Ehefrau in Linden, bereits mit dem Vorsatz, sie zu töten. Als er bemerkte, dass diese nicht zu Hause, sondern mit ihrem Auto auf dem nahe gelegenen Spielplatz war, fuhr er dorthin und hielt zunächst zwecks Beobachtung der Lage in einigem Abstand an. Als er sah, dass seine Ehefrau dabei war, den Spielplatz zu verlassen und zu ihrem Auto zu gehen, fuhr er mit seinem Auto zu seiner Ehefrau, die mit den beiden jüngsten gemeinsamen Kindern auf dem Spielplatz gewesen war und ihr Auto fast erreicht hatte. Er stieg bereits mit einem Cuttermesser in der Hand aus, ging auf seine Ehefrau zu, hielt sie mit einer Hand fest und schnitt ihr mit dem Messer in der anderen Hand in die Kehle. Die Frau sackte zu Boden. Ihr Ehemann verletzte sie danach noch einmal mit dem Messer am Hals. Danach verletzte er sich selbst mit dem Messer am Hals und legte sich neben seine Ehefrau. Die Ehefrau verstarb aufgrund Ihrer Verletzungen am Tatort.
Aufgrund des Ergebnisses der Ermittlungen nimmt die Staatsanwaltschaft einen Femizid an im Sinne einer Tötung, die durch Besitzansprüche nach einer Trennung motiviert ist, und damit das Mordmotiv niedriger Beweggründe. Die Frau hatte sich im März 2026 von ihrem Ehemann getrennt. Nach einem Termin vor dem Familiengericht Anfang Juni 2026 im Sorgerechtsverfahren war ihm klargeworden, dass seine Ehefrau nicht nur eine vorläufige, sondern eine endgültige Trennung wollte.
Ferner geht die Staatsanwaltschaft aufgrund des ermittelten Geschehensablaufs von einem weiteren Mordmotiv aus, nämlich Heimtücke. Zwar hatte die Geschädigte nach der Trennung im März 2026 beim Amtsgericht Kaiserslautern den Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß Gewaltschutzgesetz erwirkt, mit der das Haus in Linden ihr zur alleinigen Nutzung zugewiesen und gegen ihren Ehemann ein Kontaktverbot ausgesprochen wurde. Der 40-Jährige hatte sich aber bis zur Tat an das Kontaktverbot gehalten und an der Trennung von Tisch und Bett mitgewirkt. Die Geschädigte musste den oben beschriebenen Geschehensablauf am Tattag auf dem Spielplatz als überraschende Wende in seinem Verhalten erleben und hatte keine Zeit für Flucht- oder Abwehrreaktionen, außer dass sie ihm gerade noch mit der bloßen Hand ins Messer greifen konnte.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen, die die Einholung eines psychiatrischen Sachverständigen umfassten, litt der 40-Jährige seit einigen Jahren an psychischen Problemen. Nach der Trennung im März machte er einen Suizidversuch und nach der Tat verletzte er sich selbst mit dem Messer am Hals. Eine Einschränkung der Schuldfähigkeit hat sich daraus nicht ergeben.
Der nunmehr 41-Jährige macht von seinem Schweigerecht Gebrauch. Er ist nicht vorbestraft.
Das Schwurgericht in Kaiserslautern hat jetzt über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Der 41-Jährige befindet sich nach wie vor in Untersuchungshaft.
Dr. Gehring
Leitender Oberstaatsanwalt
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Quelle Text/Bild:
Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
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67655 Kaiserslautern
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Kaiserslautern, 01.10.2026














