Verfahren wegen Brandes am 02.08.2026 in Hirschhorn eingestellt

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern

Ich nehme Bezug auf die Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Westpfalz vom 03.08.2026: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117683/6326244

Nach Abschluss der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern das Verfahren eingestellt.

Eine Straftat ist nicht nachweisbar. Ausweislich der Stellungnahme des Brandsachverständigen brach der Brand auf dem Balkon der Wohnung im Dachgeschoss im Bereich der dortigen Rattan-Couchgarnitur aus. Ein technischer Defekt konnte ausgeschlossen werden. Die Brandursache konnte nicht sicher festgestellt werden.
Eine mögliche Ursache war, dass der Brand angesichts der extremen Sonneneinstrahlung um die Mittagszeit des 02.08.2026 durch eine Bündelung des einfallenden Sonnenlichts und einen sogenannten Brennglas- bzw. Prismeneffekt durch auf dem Balkon befindliche Dekorationsgläser und Gegenstände aus Kristallglas entstanden ist. Falls dies die Ursache war, wäre sie für die Bewohner nicht vorhersehbar gewesen. |Dr. Gehring, Leitender Oberstaatsanwalt



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Quelle Text/Bild:
Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
Bahnhofstraße 24
67655 Kaiserslautern

https://stakl.justiz.rlp.de

Kaiserslautern, 29.09.2026