Der Stadtrat der Stadt Kaiserslautern hat der Gestaltungssatzung für das Grübentälchen zugestimmt. Ziel der Satzung ist es, die künftige bauliche Entwicklung in einem Teilbereich der Siedlung so zu lenken, dass eine behutsame Weiterentwicklung ermöglicht wird und zugleich das gewachsene Erscheinungsbild und die besondere städtebauliche Gestaltung erhalten bleiben.
Die Siedlung „Grübentälchen“ entstand in ihren wesentlichen Strukturen in den 1930er Jahren und ist bis heute in weiten Teilen erhalten geblieben. In den vergangenen Jahren haben sich allerdings zunehmend bauliche Veränderungen gezeigt, unter anderem bei Dächern und Fassaden. Gleichzeitig ist mit einer Verjüngung der Bewohnerschaft und damit verbundenen Veränderungen im Gebäudebestand zu rechnen. Es soll daher die Gefahr vermieden werden, dass sich das charakteristische Erscheinungsbild der Siedlung ohne entsprechende gestalterische Vorgaben schrittweise verändert.
Mit der Gestaltungssatzung soll diesem Prozess nicht durch eine umfassende Regulierung, sondern mit einem bewusst auf das notwendige Maß beschränkten Regelwerk begegnet werden. Die Satzung enthält unter anderem Vorgaben zur Gestaltung von Dächern und Dachaufbauten, Fassaden und Fassadenöffnungen sowie zu sonstigen Bauteilen, Nebenanlagen und Einfriedungen. Gleichzeitig werden in verschiedenen Bereichen Gestaltungsspielräume ausdrücklich ermöglicht.
Dem Satzungsbeschluss sind mehrere umfangreiche Beteiligungsverfahren mit externer Moderationsunterstützung und unter intensiver Einbindung des Vereins der „Siedler und Eigenheimer im Grübentälchen e.V. Kaiserslautern“ vorausgegangen. Bis einschließlich 13. März 2026 fand letztendlich eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt. Die eingegangenen Anregungen wurden intensiv geprüft und in die weitere Überarbeitung des Satzungsentwurfs einbezogen. Darüber hinaus war auch der Gestaltungsbeirat der Stadt Kaiserslautern in das Verfahren eingebunden. Auf Grundlage der Anregungen, insbesondere der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, wurden final nochmals klarstellende Regelungen aufgenommen und bestehende Gestaltungsspielräume erweitert.
Das Thema der Notwendigkeit von Gestaltungssatzungen im Stadtgebiet von Kaiserslautern geht im Wesentlichen auf Diskussionen innerhalb der politischen Gremien ab dem Anfang der 2020er Jahre zurück. In diesem Zusammenhang hat das Referat Stadtentwicklung den Auftrag durch die Politik erhalten zu prüfen, in welchen Gebieten von Kaiserslautern ein Handlungsbedarf zur Aufstellung einer Gestaltungssatzung bestehen könnte.
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Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern
Willy-Brandt-Platz 1, 67657 Kaiserslautern
www.kaiserslautern.de
Kaiserslautern, 29.09.2026
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