Für unsportliches Verhalten seiner Fans bei mehreren Spielen ist der FCK vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 188.190 Euro verurteilt worden.
In den vergangenen Tagen erreichten den 1. FC Kaiserslautern Urteile zu den Spielen beim SV Darmstadt 98 am 07. Februar 2026, beim SC Preußen Münster am 22. Februar 2026, beim VfL Bochum 1848 am 07. März 2026 sowie bei Holstein Kiel am 17. April 2026. Zu Last gelegt wurden den Anhängern des 1. FC Kaiserslautern dabei unterschiedliche unsportliche Verhaltensweisen wie das Abbrennen von Pyrotechnik.
Daraus resultierten Strafen in Höhe von 60.600 Euro für die Partie in Kiel, von 51.090 Euro für das Auswärtsspiel in Darmstadt, von 3.600 Euro für das Duell in Münster sowie 72.900 Euro für das Spiel in Bochum, von denen jeweils ein Drittel (20.200 Euro, 17.000 Euro, 1.200 Euro und 24.300 Euro) für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden können.
Die Verantwortlichen des FCK machen an dieser Stelle erneut deutlich, dass das Abbrennen von Pyrotechnik sowie das Werfen von Gegenständen eine Gefahr für andere Personen darstellt und daher nicht geduldet werden kann. Der FCK wird wie gewohnt versuchen, Einzeltäter zu identifizieren und gegebenenfalls in Regress zu nehmen.
Quelle Text/Bild:
1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA
Fritz-Walter-Straße 1
67663 Kaiserslautern
www.fck.de
Kaiserslautern, 10.07.2026
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