Wer nach einem Umzug einen Nachsendeauftrag für seine Post einrichten möchte, sollte genau hinschauen. In Rheinland-Pfalz wurden in den vergangenen Monaten vermehrt Strafanzeigen aufgenommen, nachdem Verbraucherinnen und Verbraucher auf kostenpflichtige Internetangebote privater Drittanbieter hereingefallen waren. Die Betroffenen suchten über Suchmaschinen nach einem Nachsendeauftrag und gelangten dabei auf Internetseiten, die durch Gestaltung und Farbgebung den Eindruck eines offiziellen Angebots der Deutschen Post vermittelten. Tatsächlich handelt es sich jedoch um kostenpflichtige Vermittlungsdienste ohne Verbindung zur Deutschen Post.
In den bislang bekannt gewordenen Fällen wurden unter anderem die Internetseiten nachsendeauftrag.services und nachsendung.online genutzt. Für die Vermittlung eines Nachsendeauftrags wurden teilweise mehr als 100 Euro für eine Laufzeit von sechs Monaten berechnet. Der vergleichbare Nachsendeservice der Deutschen Post kostet derzeit 31,90 Euro bei einer Online-Beauftragung. Die Drittanbieter führen die Nachsendung selbst nicht durch, sondern leiten den Auftrag lediglich an die Deutsche Post weiter.
Auch die Deutsche Post warnt inzwischen ausdrücklich vor dieser Kostenfalle. Nach ihren Schätzungen werden jährlich rund 350.000 Nachsendeaufträge über solche Drittanbieter abgeschlossen. Die Deutsche Post weist darauf hin, dass sie mit diesen Unternehmen weder zusammenarbeitet noch von deren Geschäftsmodell profitiert. So schützen Sie sich vor der Kostenfalle:
– Rufen Sie den Nachsendeservice möglichst direkt über die
offizielle Internetseite der Deutschen Post auf und verlassen
Sie sich nicht ausschließlich auf Suchergebnisse oder
Werbeanzeigen.
– Prüfen Sie die Internetadresse sorgfältig. Offizielle Angebote
erkennen Sie an der Domain der Deutschen Post.
– Vergleichen Sie vor Abschluss die angegebenen Preise.
– Lesen Sie Anbieterinformationen und Impressum aufmerksam.
Teilweise haben die Anbieter ihren Sitz im Ausland, was die
Durchsetzung möglicher Ansprüche erschweren kann.
– Lassen Sie sich nicht durch eine professionelle Gestaltung oder
gelbe Farbgebung einer Internetseite täuschen.
Sollten Sie unbeabsichtigt einen Vertrag mit einem kostenpflichtigen Drittanbieter abgeschlossen haben, empfiehlt es sich, den Einzelfall zeitnah prüfen zu lassen. Je nach Sachverhalt können verbraucherrechtliche Ansprüche bestehen.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/digitale-welt/onlinedienste/rentenauskunft-nachsendeauftrag-dokumente-online-vorsicht-fallen-33126
Wer den Verdacht hat, Opfer einer betrügerischen Handlung geworden zu sein, sollte den Sachverhalt bei der Polizei anzeigen. Das geht auch online: https://portal.onlinewache.polizei.de/de/
Quelle Text/Bild:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle
www.polizei.rlp.de/lka
Mainz, 02.07.2026










