Verpackung versus Realität: Was steckt wirklich in Müsli, Nusscreme & Co.?

Frühstücksprodukte im Inhalts-Marktcheck der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ­ ­

Saftige Himbeeren, knackige Haselnüsse oder exotische Pistazien: Verpackungen von Frühstücksprodukten versprechen oft hochwertige Zutaten. Doch ein aktueller Marktcheck der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zeigt: Ein genauer Blick in die Zutatenliste zu werfen, lohnt sich, denn nur weil eine Produktaufmachung viel Inhalt verspricht, heißt es noch lange nicht, dass viel davon drin ist.
Wer sich beim Einkauf von Bildern und Produktnamen beeindrucken lässt, kann leicht getäuscht werden. Delikate Früchte wie Himbeeren und Erdbeeren werden auf den Verpackungen mit Wort und Bild beworben und beeinflussen die Kaufentscheidung von Verbraucher:innen. Es zeigt sich jedoch, dass oft wenig der angepriesenen Zutaten in den Produkten enthalten sind.
Besonders deutlich hat sich das bei Frucht-Müsli gezeigt. Von 44 untersuchten Produkten enthalten viele vor allem getrocknete Trauben und im unteren Prozentbereich am Ende der Zutatenliste tauchen erst die Johannisbeeren, Himbeeren und Erdbeeren auf. Das heißt: Müsli, die mit einem hohen Anteil an Früchten beworben wurden, enthalten meist in großen Mengen Rosinen. Wenn auf Rosinen als Füllmittel verzichtet wurde, ist der Gehalt an Früchten insgesamt auch deutlich geringer – mit Rosinen sind es im Durchschnitt 24 Prozent Fruchtgehalt, ohne nur noch vier. Die prominent beworbenen Beeren machen häufig nur einen kleinen Teil davon aus.
Nusscremen aus Erdnuss, die streng genommen zu den Hülsenfrüchten zählt, Haselnuss, Mandel oder Pistazie weisen ebenfalls eine große Spannbreite der Nussmenge auf. Je weniger Nuss, desto mehr Zucker kommt zum Einsatz. Die Kategorie Haselnusscreme weist den geringsten durchschnittlichen Gehalt an Nüssen auf.
Der Vergleich von wertgebenden Zutaten ist für Verbraucher:innen nicht immer möglich. Denn die europäische Richtlinie zur Mengenkennzeichnung weist einige Lücken auf, sodass Hersteller keine oder unvollständig Mengenangaben machen können. „Für eine informierte Kaufentscheidung fordern wir mehr Transparenz in der Zutatenliste“, so Sophie Ickler, Fachbereichsleiterin Lebensmittel und Ernährung. „Grundsätzlich sollten alle Zutaten mit einer Mengenangabe versehen sein, außer diese sind nicht mehr präzise messbar. Für den Fall, das mit einer Zutat geworben wird, sollte diese ohne Ausnahme eine Mengenangabe tragen“, führt Ickler weiter aus.
Etwa jedes vierte Produkt enthielt Aroma. Durch den Einsatz von Aroma können Hersteller Kosten sparen und einen bestimmten Geschmack intensivieren, sodass der Eindruck eines höheren Anteils an wertgebenden Zutaten entsteht.

Weitere Produkte auf dem Frühstückstisch sind Mandel- oder Kokosdrink und Frischkäsezubereitung. Auch hier zeigte sich eine große Spannbreite beim Anteil der beworbenen Zutaten. Mehr dazu und den ausführlichen Bericht gibt es hier.



Quelle Text/Bild:
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz
www.verbraucherzentrale-rlp.de

Mainz, 29.06.2026

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