Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen befand sich die 37-jährige Frau mit dreien ihrer Kinder auf einem öffentlichen Spielplatz, als ihr 40-jährige Ehemann mit dem Auto vorfuhr. Er stieg aus, ging auf seine Ehefrau zu und verletzte sie mit einem Messer tödlich am Hals. Danach verletzte er sich selbst mit dem Messer am Hals so schwer, dass er zu Boden ging. So fand ihn die alarmierte Polizei vor. Der Mann wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo er sich noch schwer verletzt befindet. Das Paar hat vier Kinder. Das vierte befand sich zur Tatzeit zu Hause. Die Kinder befinden nun sich bei Verwandten.
Nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen kam es unmittelbar vor dem Messerangriff nicht zu einer verbalen Auseinandersetzung. Das Familiengericht Kaiserslautern hatte Ende März dem 40-Jährigen durch einstweilige Anordnung verboten, seine Ehefrau zu kontaktieren, insbesondere, die eheliche Wohnung zu betreten. Das Amtsgericht hatte weiter beschlossen, dass seine elterliche Sorge vorläufig ruht. Grund dafür war, dass der 40-Jährige in der Wohnung einen Suizidversuch unternommen hatte, psychische Probleme hatte und sich in einer psychischen Ausnahmesituation befand.
Dem 40-Jährigen wird Totschlag vorgeworfen. Er konnte sich nicht äußern, da er nicht vernehmungsfähig ist.
Die Ermittlungen laufen.
Dr. Gehring
Leitender Oberstaatsanwalt
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Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
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Kaiserslautern, 18.06.2026












