Ob in Bars und Diskotheken oder auf Festivals im Freien: Achten Sie auf Ihr Getränk! Immer häufiger werden Feiernden so genannte K.O.-Tropfen ins Glas gemischt. Die Tropfen sind farb- und geruchlos und daher aus dem Getränk nicht herauszuschmecken. Schon 10 bis 20 Minuten nach der unbewussten Einnahme empfinden die Betroffenen Übelkeit, Schwindel und plötzliche Schläfrigkeit. Sexualtäter oder -täterinnen nutzen die Schwäche ihrer Opfer, um sie auszurauben oder zu vergewaltigen. Die Person wacht später auf und kann sich an nichts erinnern („Filmriss“).
Haben Sie den Verdacht, K.O.-Tropfen verabreicht bekommen zu haben, sollten Sie schnellstens einen Arzt aufsuchen. Die Tropfen können nur wenige Stunden nach dem Konsum im Urin oder im Blut nachgewiesen werden. Jede Anzeige hilft dabei, Täter zu ermitteln und weitere Opfer zu schützen!
So können Sie sich vor K.O.-Tropfen schützen:
Bestellen Sie Getränke bei der Bedienung und nehmen Sie sie nur selbst entgegen.
Nehmen Sie von Unbekannten keine offenen Getränke an.
Lassen Sie Getränke und Speisen nicht unbeaufsichtigt.
Kaufen Sie besser kleine Mengen an Getränken und trinken Sie Ihre Getränke vor dem Tanzen oder dem Gang zur Toilette aus. Bestellen Sie im Zweifelsfall lieber ein neues Getränk.
Wenn Sie sich komisch fühlen, wenden Sie sich an Freundinnen oder Freunde oder das Personal und bitten um Hilfe. Lassen Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens nach Hause oder an einen sicheren Ort bringen.
Dunkelfeldstudie erhebt Daten
Bisher liegen relativ wenige Zahlen zum Missbrauch von K.O.-Tropfen vor; eine hohe Dunkelziffer wird aber vermutet. Grund hierfür ist unter anderem die schwere Nachweisbarkeit der als K.O.-Tropfen missbrauchten Substanzen sowie die Unwissenheit der Opfer. Ziel einer Umfrage des Forschungsprojekts „don’t knock me out“ der Technischen Universität Chemnitz und dem Kompetenzzentrum Gewaltenschutz der Tirol Kliniken ist, ein realistisches Bild darüber zu kommen, wer schon einmal mit dem Thema in Berührung gekommen ist bzw. wen das Thema betrifft.
Zur Umfrage: https://www.soscisurvey.de/KO_Tropfen_Studie/
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Quelle Text/Bild:
Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK)
Zentrale Geschäftsstelle
Taubenheimstraße 85
70372 Stuttgart
www.polizei-beratung.de
Stuttgart, 05.06.2026
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