Verhinderte Fahrten im Straßenverkehr

Am 18.04.2026 gegen 01:23 Uhr wurde in der Zollamtstraße in Kaiserslautern ein 21-jähriger Fahrzeugführer auf einem Parkdeck kontrolliert. Dabei stellten die Einsatzkräfte Atemalkoholgeruch fest. Ein freiwilliger Test ergab einen Wert von 0,34 Promille. Um eine mögliche Trunkenheitsfahrt zu verhindern, wurden die Fahrzeugschlüssel sowie der Führerschein sichergestellt und ein verkehrserzieherisches Gespräch geführt. Bereits am 17.04.2026 gegen 14:27 Uhr wurde auf der L 503 bei Trippstadt ein in Schlangenlinien fahrender Pkw gemeldet. Die 84-jährige Fahrerin gab an, aufgrund eines kürzlich erlittenen Handgelenksbruchs beim Lenken eingeschränkt zu sein. Eine konkrete Gefährdung des Straßenverkehrs konnte nicht festgestellt werden. Die Weiterfahrt wurde jedoch bis zur vollständigen Genesung untersagt. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bereits geringe Mengen Alkohol oder körperliche Einschränkungen die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen können. Wer sich nicht uneingeschränkt fahrtauglich fühlt, sollte auf das Führen eines Fahrzeugs verzichten, um sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.|PvD

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Quelle Text/Bild:
Polizeipräsidium Westpfalz
Logenstraße 5
67655 Kaiserslautern

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Kaiserslautern, 18.04.2026