Sondereinfahrtszeiten auf dem Hauptfriedhof

Die Friedhofsverwaltung richtet eine Sondereinfahrtszeit für das Befahren des Hauptfriedhofs mit dem PKW ein. Vor Ostern besteht für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, am Mittwoch den 1. April, in der Zeit von 14 bis 16.30 Uhr auf den Friedhof zu fahren. Der Friedhof ist vom 3. bis 6. April für das Befahren mit dem PKW geschlossen.



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Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern
Willy-Brandt-Platz 1, 67657 Kaiserslautern
www.kaiserslautern.de

Kaiserslautern, 17.03.2026

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