Dass es kein Kavaliersdelikt ist, Dokumente zu kopieren und unberechtigt zu benutzen, ist Gegenstand von Ermittlungen im Bereich Carl-Schurz-Straße. Hier war ein geparktes Fahrzeug aufgefallen, in dem ein „Bewohnerparkausweis“ ausgelegt war. Das Dokument erweckte zwar auf den ersten Blick den Eindruck, dass die Fahrzeughalterin ihren Pkw berechtigt in dem Wohngebiet abgestellt und auch die Gebühr für den Parkausweis bezahlt hat. Allerdings handelte es sich um eine Farbkopie.
Eine Überprüfung des „Ausweises“ ergab, dass das Originaldokument bereits im Juli von der zuständigen Behörde eingezogen wurde. Die Polizei hat deshalb ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdacht eingeleitet. |cri
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Kaiserslautern, 17.10.2025













