Bagatell-Unfall mit strafrechtlichen Folgen

Ein „Parkplatz-Rempler“ hat für einen Mann aus dem Stadtgebiet strafrechtliche Folgen. Dem 36-Jährigen unterlief am Mittwochnachmittag in der Altenwoogstraße ein Missgeschick: Beim rückwärts Ausparken stieß er auf dem Parkplatz eines Supermarktes mit einem Pkw aus der gegenüberliegenden Parkreihe zusammen. An beiden Fahrzeugen entstanden leichte Schäden.

– Eigentlich keine große Sache, allerdings stellten die
ausgerückten Polizeibeamten bei der Aufnahme des Unfalls fest,
dass der Verursacher keinen Führerschein vorweisen konnte. Eine
Überprüfung ergab, dass der 36-Jährige keine gültige
Fahrerlaubnis besitzt – er ist gerade erst dabei, seinen
Führerschein zu erwerben.

Und nicht nur das: Erst vor ein paar Tagen war derselbe Mann bei einer Polizeikontrolle aufgefallen, weil er ohne Fahrerlaubnis mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnahm. Er wusste also, dass er sich (erneut) strafbar macht. Auf den 36-Jährigen kommt nun eine weitere Anzeige zu. |cri




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Kaiserslautern, 21.08.2025