Am Sonntagmorgen, kurz vor 4 Uhr, kontrollierte eine Funkstreife in der Eisenbahnstraße in Kaiserslautern einen Fahrradfahrer, der zuvor durch seine unsichere Fahrweise – insbesondere durch starkes Schlangenlinienfahren – aufgefallen war. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle nahmen die Einsatzkräfte deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft des 23-jährigen Mannes wahr. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,04 Promille. Dem Radfahrer wurde eine Blutprobe entnommen, und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es auch für Fahrradfahrer eine gesetzliche Promillegrenze gibt. Ab einem Wert von 1,6 Promille gilt man als Fahrradfahrer als absolut fahruntüchtig. Dies stellt eine Straftat dar, unabhängig davon, ob es zu einem Unfall kommt. Alkoholisierte Verkehrsteilnehmer – ob mit Auto, E-Scooter oder Fahrrad – gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch andere.| PvD
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Kaiserslautern, 20.07.2025














