Der Bezirkstag Pfalz hat am Freitag in seiner Sitzung in Schifferstadt einstimmig beschlossen, ein sogenanntes „stehendes Angebot“ zur Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut abzugeben. Damit verpflichtet sich der Bezirksverband Pfalz, Rückgabestreitigkeiten künftig durch eine unabhängige Schiedsgerichtsbarkeit verbindlich klären zu lassen.
Der Beschluss folgt dem Verwaltungsabkommen von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, das eine rechtsverbindliche Alternative zur bisherigen Beratenden Kommission schafft. Ziel ist es, die Position der Opfer und ihrer Nachfahren deutlich zu stärken sowie faire, gerechte Lösungen auf Grundlage eines verbindlichen Bewertungsrahmens zu ermöglichen. „Mit diesem Schritt bekennt sich der Bezirksverband Pfalz zu seiner historischen Verantwortung für Aufarbeitung und Gerechtigkeit“, erklärte Bezirkstagsvorsitzender Hans-Ulrich Ihlenfeld.
Die Schiedsstelle ist beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste angesiedelt, der Sitz des Schiedsgerichts wird Berlin sein.
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Quelle Text/Bild:
Bezirksverband Pfalz
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Kaiserslautern, 07.07.2025
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