Der Unterhalt und somit die Absicherung des täglichen Bedarfs stellt bei einer Trennung beide Noch-Partner vor große Herausforderungen und führt nicht selten gradewegs in den Rosenkrieg. Klar sollte sein: Wenn Eheleute oder Partner sich trennen haben deren Kinder bis zum Abschluss einer Ausbildung Anspruch auf Unterhalt. Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht für Ehegatten bis zur Scheidung für denjenigen, der über das geringere Einkommen verfügt. Dieser Unterhaltsanspruch bzw. die weitere Verpflichtung, Unterhalt der/dem Ehemaligen zu zahlen, kann auch nach der Scheidung als „nachehelicher Unterhalt“ fortbestehen. Ebenso können nach Beendigung einer Partnerschaft Unterhaltsansprüche der Mutter gemeinsamer Kinder gegenüber dem Kindesvater bestehen. Unter welchen Voraussetzungen diese Ansprüche vorliegen, wie das Einkommen ermittelt wird, das bei der Unterhaltsberechnung zu Grunde zu legen ist, welcher Betrag dem Unterhaltsverpflichteten zum Leben bleiben muss (Selbstbehalt), welche Rangfolge beim Unterhalt gilt, wie lange Unterhalt zu zahlen ist und welche gegenseitigen Auskunftsrechte und -pflichten bestehen sind einige Aspekte über die Florian Bühler, Fachanwalt für Familienrecht am Dienstag, den 29. April, um 19.00 fachkundig Auskunft erteilen wird. Ferner gibt die Expertin rechtliche Hinweise und praktische Tipps. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) lädt zu diesem Vortrag Online ein. Eine Anmeldung ist unter kaiserslautern@isuv.de bis zum 28.April 22:00Uhr erforderlich um Ihnen den Einwahllink am Tage der Veranstaltung zukommen zu lassen Die Teilnahme ist kostenfrei. Fragen zum Thema im Liefe oder Chat erwünscht. Weitere Infos Tel. 01512 8588585 (Stephan Forell), E-Mail kaiserslautern@isuv.de sowie im Internet unter http://www.isuv.de und info@isuv.de
Quelle Text:
Interessenverband Unterhalt und Familienrecht – ISUV e.V.
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16.04.2025
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