Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger bei zwei Spielen mit Geldstrafen in Höhe von insgesamt 45.600 Euro belegt.
Von den Strafen kann der FCK bis zu 15.200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2025 nachzuweisen wäre.
Sowohl beim Heimspiel der Roten Teufel gegen den Hamburger SV am 21. September 2024 als auch beim Auswärtsspiel beim 1. FC Nürnberg am 8. November 2024 wurden zahlreiche pyrotechnische Gegenstände im Fanblock des 1. FC Kaiserslautern gezündet.
Die Verantwortlichen des FCK möchten an dieser Stelle nochmals deutlich machen, dass das Abbrennen von Pyrotechnik eine Gefahr für andere Personen darstellt und daher nicht geduldet werden kann. Der FCK wird wie gewohnt versuchen, Einzeltäter zu identifizieren und gegebenenfalls in Regress zu nehmen.
Quelle Text/Bild:
1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA
Fritz-Walter-Straße 1
67663 Kaiserslautern
www.fck.de
Kaiserslautern, 28.01.2025
#1fck #1fcKaiserslautern #kaiserslautern #kaiserslauterngermany #Lautern #nachrichtenkl #ktown #klnews #pfalz #westpfalz #lautrer #lauterer