12.500 Euro Geldstrafe für den FCK

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 12.500 Euro belegt.
In der 27. Minute des Zweitligaspiels gegen den SC Paderborn am 10. Februar 2024 warfen FCK-Anhänger im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor diverse Gegenstände, insbesondere kleine Gummibälle, auf den Rasen. Die Partie musste deshalb für insgesamt 10:30 Minuten unterbrochen werden. Zudem wurden aus dem Kaiserslauterer Fanblock in der 65. Spielminute mindestens fünf Becher auf das Spielfeld geworfen
Von der Gesamtstrafe in Höhe von 12.500 Euro kann der FCK bis zu 4.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Der 1. FC Kaiserslautern hat dem Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses nicht zugestimmt und hat kein Verständnis für die Aussprache von Verbandsstrafen durch das DFB-Sportgericht im Rahmen der Protestaktionen.



Quelle Text/Bild:
1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA
Fritz-Walter-Straße 1
67663 Kaiserslautern

www.fck.de

Kaiserslautern, 22.05.2024

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