Auf den „Gold-Zahn“ gefühlt – Zollfahndung Frankfurt und Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz ermitteln gegen mutmaßliche Geldwäscher

Umfangreiche Geschäftsunterlagen, Computerdaten sowie ein Videosystem wurden bei Durchsuchungen von fünf Wohn- und Geschäftsräumen in Düsseldorf, Müllheim im Markgräflerland sowie in Luxemburg durch Einsatzkräfte des Zolls und der Polizei am 21.03.2024 sichergestellt. Die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe (GFG) des Zollfandungsamtes Frankfurt am Main und des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz ermittelt seit Ende 2023 gegen einen 43-Jährigen Beschuldigten und dessen mutmaßlichen Mittäter wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Geldwäsche im Zusammenhang mit Goldgeschäften. Den unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken geführten Ermittlungen lagen diverse Hinweise zugrunde, die durch die Financial Intelligence Unit (FIU), der beim Zoll angesiedelten Zentralstelle des Bundes zur Untersuchung verdächtiger Finanztransaktionen, zusammengeführt sowie umfassend und mit hoher Priorität analysiert wurden. Im Anschluss daran erfolgte die Übermittlung des Analyseergebnisses der FIU an das Landespolizeipräsidium Saarland. Nach bisherigen Erkenntnissen soll der Haupttatverdächtige Gold unbekannter Herkunft im Wert eines mittleren zweistelligen Millionenbetrags aus Deutschland angekauft, in die Türkei ausgeführt und sodann teilweise taggleich als Goldschmuck wieder reimportiert haben. Zudem besteht der Verdacht, dass der 43-Jährige zur Verschleierung des Ursprungs des Edelmetalls und der Geldflüsse seine Im- und Exportgeschäfte über wirtschaftlich inaktive Scheinfirmen abwickelt. „Aufgrund der nicht geklärten Herkunft des Goldes und der eingesetzten Gelder kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese aus möglicherweise inkriminierten Vortaten stammen“, so Carina Orth, Pressesprecherin des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main. Im Oktober 2023 konnten im Ermittlungsverfahren rund 522.000 Euro, eine scharfe Schusswaffe sowie zuvor 19 Kilogramm Gold bei einer Zollkontrolle in Prüm sichergestellt werden.

Zusatzinformationen:
Gemeinsame Finanzermittlungsgruppen bestehen zwischen den Zollfahndungs-ämtern und den Landeskriminalämtern bzw. dem Landespolizeipräsidium des Saarlands sowie zwischen dem Zollkriminalamt und dem Bundeskriminalamt. Die fachlich zur Bekämpfung von Geldwäsche eingerichteten Stellen verfolgen in erster Linie den Zweck illegale Handlungen aufzudecken, die das Verschleiern der Herkunft von rechtswidrig erlangten Vermögensgegenständen zum Ziel haben. Als gleichwertiger Partner zur Bekämpfung der international organisierten Geldwäsche arbeitet das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main in seinem Zuständigkeitsbereich in drei Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen im Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen zusammen mit den jeweiligen Länderpolizeien. Ein weiterer Dienstsitz ist beim Flughafen Frankfurt am Main eingerichtet.



Quelle Text/Bild:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle

www.polizei.rlp.de/lka

Mainz, 25.03.2024