„Klassische illegale Veränderungen“ – Zu laut unterwegs…

Am gestrigen Montag fielen den Experten der Autobahnpolizei Kaiserslautern und der Zentralen Verkehrsdienste gleich mehrere Fahrzeuge auf, die aufgrund ihrer erheblichen Mängel nun vorerst aus dem Verkehr gezogen wurde. „Klassische illegale Veränderungen“ wie abgedunkelte vordere Seitenscheiben oder fehlende Rückstrahler am Fahrzeugheck dominierten zwar die Beanstandungsliste, aber dennoch taten sich zwei Fahrzeugführer mit ihren modifizierten fahrbaren Untersätzen deutlich hervor. Beide legten offenbar -ohne jede Rücksicht auf die Nachbarschaft oder andere Personen- großen Wert auf eine Geräuschkulisse, die sie und ihr Fahrzeug bereits von Weitem akustisch wahrnehmbar machten. Der V8-Bolide des ersten Fahrzeugführers schaffte 119 Dezibel bei einer durchgeführten Messung. Problematisch war aber nicht nur dieser Wert, der mit der Geräuschkulisse eines Rockkonzertes vergleichbar ist, sondern auch eine geänderte Rad-Reifenkombination. Diese war derart breit gewählt, dass fast permanent die Hinterreifen im Radkasten schleiften und die Radhauskanten waren bereits stark verbogen. Der zweite Fahrzeugführer nutze sein Motorrad mit einer nicht zulassungsfähigen Abgasanlage, die nur wenige cm lang war.



Das Ergebnis dieses Umbaus wurde bei einer polizeilichen Lautstärkenmessung deutlich. Diese ergab als Ergebnis 122 Dezibel. Alle beanstandeten Fahrzeuge (insgesamt elf) dürfen nun erst wieder auf der Straße geführt werden, wenn alle illegalen Modifikationen zurück gerüstet und eine neue Betriebserlaubnis erwirkt wurde. Die Fahrzeugführer und -halter bekommen in den nächsten Wochen weiter Post von der Bußgeldstelle. Bußgelder von mehr als 100 Euro sind für die heute festgestellten Verstöße die Regel, wie auch je ein Punkt in Flensburg.

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Kaiserslautern, 20.02.2024