Bundespolizei vollstreckt erneut Haftbefehl auf A 6

Bruchmühlbach-Miesau

Am 24. Januar 2024 um 23:20 Uhr wurde bei einer polizeilichen Kontrolle eines Reisebusses auf dem Rastplatz Reissberg ein 34-jähriger Pole festgestellt. Gegen diesen bestand ein Vollstreckungshaftbefehl aufgrund von Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Trunkenheit im Verkehr. Da der Mann die Geldstrafe in Höhe von 1102,99EUR nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen in die Justizvollzugsanstalt in Zweibrücken verbracht. Da bei der Durchsuchung des Mannes Betäubungsmittel in Form von 3,5 Gramm Haschisch aufgefunden wurden, wurde zudem ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.



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Kaiserslautern, 25.01.2024