Update: A63 – Instandsetzungsarbeiten im Bereich der AS Sembach führen zu temporären Verkehrseinschränkungen

Die Niederlassung West der Autobahn GmbH des Bundes lässt, wie mitgeteilt, im Zuge der A63 an der Anschlussstelle (AS) Sembach am Brückenbauwerk sowie an allen Zu- und Abfahrtsästen der Anschlussstelle dringend notwendige Instandsetzungsarbeiten durchführen. Von der Maßnahme betroffen sind die beiden Richtungsfahrbahnen Mainz und Kaiserslautern. Dank des Baufortschrittes starten die Arbeiten im zweiten Bauabschnitt planmäßig Mitte Oktober.

Am Sonntag, 15. Oktober 2023, wird der Verkehr auf beiden Richtungsfahrbahnen auf die neu sanierten Fahrbahnanteile umgelegt und bis zum Ende der Bauzeit weiter einstreifig am Baufeld vorbeigeführt. Auf der Richtungsfahrbahn Mainz wird der linke Fahrstreifen erneuert, und die Arbeiten am Brückenbauwerk können fortgesetzt werden. Die AS Sembach in Fahrtrichtung Mainz bleibt geöffnet.

Auf der Richtungsfahrbahn Kaiserslautern werden der rechte Fahrstreifen sowie der Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen instandgesetzt. Parallel dazu erfolgt die Erneuerung der Zu- und Abfahrtsäste der AS Sembach. Um diese Bauarbeiten durchführen zu können, ist eine Sperrung der AS Sembach in Fahrtrichtung Kaiserslautern ab dem 15. Oktober 2023 bis voraussichtlich Ende Oktober 2023 notwendig.



Örtliche Umleitungen werden ausgeschildert. Der abfahrende Verkehr, von Mainz kommend, wird über die Bedarfsumleitung U22 auf die A6 über die AS Kaiserslautern-West zurück zur AS Sembach geleitet. Auf die Sperrung der AS Sembach wird bereits an der AS Winnweiler hingewiesen. Dort besteht die Möglichkeit, die bestehende Umleitung U46 über die B48 und die L393 in Richtung AS Sembach zu nutzen. Der in Richtung Kaiserslautern auffahrende Verkehr wird über die bestehende Umleitung U48 ab Sembach zum Autobahndreieck Kaiserslautern geführt.

Die Bauarbeiten sollen, geeignete Witterung vorausgesetzt, Ende November 2023 abgeschlossen werden.

Die Autobahn GmbH bittet die Verkehrsteilnehmenden weiterhin um eine umsichtige Fahrweise im Baustellenbereich und auf den Umleitungsstrecken sowie um Verständnis für die aufgrund der notwendigen Arbeiten unvermeidbaren Verkehrsbeeinträchtigungen.

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Berlin, 02.10.2023