Verkehrskontrollen: Trunkenheit im Straßenverkehr

In der Nacht zum Samstag musste die Polizei in Kaiserslautern wieder mehrfach wegen fahruntüchtigen Verkehrsteilnehmern einschreiten.
Den traurigen Spitzenwert erreichte ein Angehöriger der US-Streitkräfte. Der 37-jährige Verkehrsteilnehmer befuhr mit seinem Auto die B 270, vom Stadtteil Hohenecken in Richtung Badeweiher Gelterswoog. Ein Atemalkoholtest ergab sage und schreibe einen Wert von 2,49 Promille. Dem Autofahrer wurde die Weiterfahrt untersagt. Er musste mit zur Polizeidienststelle, wo ihm die verständigte Ärztin eine Blutprobe entnahm. Die Polizei leitet ein Strafverfahren ein. Weiterhin droht dem Verkehrsteilnehmer ein Fahrerlaubnisentzug. Er wurde nach Abschluss der Maßnahmen der US-Militärpolizei überstellt.
Die Polizei in Kaiserslautern wird weiterhin die Verkehrstüchtigkeit von Fahrzeugführern überprüfen.

Auch für Fahrer von E-Scootern gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Diese beginnen bei 0,5 Promille – bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen schon bei 0,3 Promille. Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten sogar 0,0 Promille – sie dürften also unter Alkoholeinfluss überhaupt kein E-Scooter fahren.|re



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Kaiserslautern, 24.06.2023