Nicht verwechseln: Gespinstmotte und Eichenprozessionsspinner

Schäden und Gefahren an befallenen Pflanzen

Die harmlosen Raupen der Gespinstmotte und die Raupen des Eichenprozessionsspinners mit ihren gefährlichen Brennhaaren, die beide im Juni aktiv sind, sollten nicht miteinander verwechselt werden. Während sich die Larven des Eichenprozessionsspinners erst im Juli in ihren Nestern verpuppen, verpuppt sich die Gespinstmotte bereits Ende Juni, so dass ab Juli die Falter schlüpfen und sich befallene Pflanzen wieder erholen können.

Die Raupen der Gespinstmotte bauen Nester, die an ausgeprägten weißen Gespinsten erkennbar sind. Sie befallen alle Pflanzenarten, vor allem aber Ziergehölze sind davon betroffen. In den Gespinsten leben oft sehr viele Larven, die an den betroffenen Pflanzen kahle Stellen fressen. Diese erholen sich allerdings recht zügig davon, so dass es sich um keine anhaltende Schädigung handelt. Nach der Verpuppung der Raupen lösen sich die Gespinste durch Niederschläge und Wind wieder auf. Von der Gespinstmotte befallene Pflanzenteile können bedenkenlos weggeschnitten und die Raupen aufgesammelt werden, da sie für Menschen und Tiere ungefährlich sind.

Im Gegensatz dazu sollten Menschen und Tiere mit den Raupen und gespinstartigen Nestern des Eichenprozessionsspinners keinesfalls in Kontakt kommen. Die Raupen des Eichenprozessionsspinners bilden ab dem dritten Larvenstadium Brennhaare aus, die ein Nesselgift enthalten. Dieses kann zu schweren allergischen Reaktionen führen und Juckreiz, Atembeschwerden sowie allergische Schocks hervorrufen. Auch nach der Verpuppung behalten die Raupenhaare ihre giftige Wirkung, weshalb die Gespinstnester eine anhaltende Gefahrenquelle darstellen. Im Unterschied zu der Gespinstmotte befällt der Eichenprozessionsspinner ausschließlich Eichenbäume, die je nach Stärke des Befalls großflächig kahl gefressen werden können.



Auf öffentlichen Flächen markiert die Stadtbildpflege Kaiserslautern (SK) befallene Bäume am Stamm neon-rosa und kümmert sich um die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners. Allerdings war in diesem Jahr bisher noch kein einziger Befall festzustellen. Handelt es sich um ein Privatgrundstück, ist die jeweilige Eigentümerin oder der jeweilige Eigentümer für eine eventuelle Beseitigung der Nester des Eichenprozessionsspinners zuständig. Aufgrund der benötigten Sicherheitsvorkehrungen und der entsprechenden Sachkenntnisse ist es für Privatpersonen ratsam, bei der Bekämpfung eine Fachfirma hinzuzuziehen.

Weitere Informationen zum Eichenprozessionsspinner gibt es auf der Website der SK (www.stadtbildpflege-kl.de) und beim SK-Kundenservice telefonisch unter (0631) 365-1700 oder per E-Mail unter kundenservice@stadtbildpflege-kl.de.

Fotos (c) Stadtbildpflege Kaiserslautern

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Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern
Willy-Brandt-Platz 1, 67657 Kaiserslautern
www.kaiserslautern.de

Kaiserslautern, 22.06.2023

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