34.000 Euro Geldstrafe für den FCK

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger bei drei Zweitligaspielen mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 34.000 Euro belegt. Sanktioniert wurden Vergehen bei den Spielen in Rostock, in Bielefeld und gegen den Karlsruher SC. So zündeten FCK-Anhänger in der 72. Minute des Zweitligaspiels bei Hansa Rostock am 21. Oktober 2022 einen Rauchtopf. Vor Beginn des Spiels bei Arminia Bielefeld am 5. November 2022 zündeten Kaiserslauterer Zuschauer mindestens zwölf Bengalische Feuer. Vor und während des Zweitligaspiels gegen den Karlsruher SC am 8. November 2022 brannten Kaiserslauterer Zuschauer 44 pyrotechnische Gegenstände ab. Für die Vergehen bei den drei Spielen belegte der DFB den FCK mit Strafen von zusammengerechnet 34.000 Euro. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 11.400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre. Der FCK wird wie gewohnt versuchen, Einzeltäter zu identifizieren und gegebenenfalls in Regress zu nehmen. Gegen ermittelte Täter werden zudem Stadionverbote ausgesprochen. Gleichzeitig möchte sich der FCK nochmals für den Support der FCK-Fans bedanken, die die Roten Teufel lautstark und regelkonform unterstützen.



Quelle Text/Bild:
1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA
Fritz-Walter-Straße 1
67663 Kaiserslautern

www.fck.de

Kaiserslautern, 17.01.2023

#1fck #1fcKaiserslautern #kaiserslautern #kaiserslauterngermany #Lautern #nachrichtenkl #ktown #klnews #pfalz #westpfalz #lautrer #lauterer