Überschuss und wachsendes Eigenkapital – Stadtrat beschließt Nachtragshaushaltssatzung 2022/23

Bei lediglich vier Enthaltungen und ohne Gegenstimmen hat der Stadtrat am Montagnachmittag die erste Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022/2023 beschlossen. Der vorliegende Nachtrag war gemäß dem Beschluss des Stadtrates vom 26. September durch die Verwaltung erstellt worden. Ziel hierbei war es, eine drohende Interimszeit 2023 im Bereich investiver Auszahlungen 2023 und bei der Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen 2023 zu vermeiden. Nach dem Beschluss des Rats kann er der Kommunalaufsicht nun noch im November vorgelegt werden.

Gemäß dem Zahlenwerk wird die Stadt im Ergebnishaushalt sowohl das Haushaltsjahr 2023, als auch die Planjahre 2024 und 2025 mit einem Jahresüberschuss abschließen, im Falle von 2023 in Höhe von 17.597.860 Euro – und das trotz höherer Aufwendungen etwa für die Flüchtlingsversorgung oder die Energiekosten. Hauptgründe für den Überschuss sind die positive Gewerbesteuerentwicklung und die Ergebnisse der Probeberechnungen in Zusammenhang mit der Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes und damit den höheren Zahlungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich.

Positiv gestaltet sich auch die Entwicklung des Eigenkapitals der Stadt. Zwar liegen die endgültigen Jahresabschlüsse der Jahre 2019-2021 noch nicht vor, gemäß der eindeutig positiven Entwicklung der prognostizierten Jahresergebnisse wächst das Eigenkapital der Stadt seit 2018 aber nach Jahren des Rückgangs wieder an. Betrug es zum 31. Dezember 2018 noch 31,1 Millionen Euro, wird es sich laut Prognose am 31. Dezember 2023 auf 94,6 Millionen belaufen.


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Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern,
Willy-Brandt-Platz 1,
67657 Kaiserslautern

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Kaiserslautern, 21.11.2022

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