Haushaltärisches Dilemma der Stadt Kaiserslautern

Mit der Entscheidung der ADD zum städtischen Haushalt vom 20.06.2022 darf die Stadt Kaiserslautern die geplanten Investitionskredite nicht vollumfänglich für die kommenden Investitionen einsetzen. Trotzdem ist der städtische Haushalt genehmigt worden. Wie für jeden Bürger wurde jetzt auch von der Stadt gefordert, dass man nur so viel ausgeben kann, wie man im Geldbeutel hat.
Die ADD setzt einen Antrag des Landtages Rheinland-Pfalz um. Dort wurde mit den Stimmen der CDU, FDP, Grüne, FW und SPD beschlossen, dass der Minister des Innern und Sports Maßnahmen ergreifen soll, dass die ADD stärker gegen Kommunen vorgehen sollen, die keinen ausgeglichen Haushalt haben und selbst prüfen, ob Investitionskredite und Verpflichtungsermächtigungen notwendig sind.

Dies bedeutet für die Stadt Kaiserslautern: Im Jahr 2022 dürfen nur 25.000.000 € von geplanten 38.786.460 € Investitionen durch Kredite finanziert werden. Im Jahr 2023 dürfen gar keine Investitionskredite aufgenommen werden (geplant 37.614.870 €). Dies bedeutet, das 2023 keine Maßnahmen, die über Investitionskredite finanziert werden müssen, umgesetzt werden können.

„Die Mitteilung über diese Entscheidung hat uns hart getroffen. Der Stadtrat und die Stadtverwaltung haben es geschafft, einen ausgeglichen Doppelhaushalt zu beschließen. Froher Hoffnung, dass wir diesmal kein haushaltärisches Dilemma erleiden, stehen wir nun vor einer neuen Herausforderung“, sagt Raymond Germany, finanzpolitischer Sprecher.
„Ohne Kredite können derzeit nur bedingt Projekte oder Baumaßnahmen umgesetzt werden. Darüber hinaus haben finanziell schwache Kommunen Probleme bei der Umsetzung von Maßnahmen, die mit Hilfe von Geldern aus Bund und Land gefördert werden, da hierbei immer einen Eigenanteil von mindestens 10 % zu leisten sind.
Wenn dieser Zuschuss nicht mehr mit einem Investitionskredit finanziert werden kann, wird die Stadt kaum noch in den Genuss von Fördermaßnahmen kommen können“, befürchtet R. Germany.

Das Dilemma beruht auch auf den wohlwollenden Beurteilungen der ADD. In der Vergangenheit hat die Stadt immer Investitionskredite im Haushalt ausgewiesen, welche nie durch die ADD gerügt wurden. Gleichzeitig hat der Haushalt-Souveräne, der Stadtrat, einen Haushalt genehmigt, welche dem Grundsatz der Gemeindehaus- haltsverordnung verstößt. Bisher nur nie geahndet.

Eine mögliche Lösung könnte nach Ansicht der SPD-Fraktion in Gesprächen mit dem Land liegen. „Hierbei könnten beispielsweise eine Verschiebung der Auflagen auf das Jahr 2024 vorstellen“, so R.Germany. Das würde uns den Vorteil bringen, dass wir bis dahin uns entsprechend vorbereiten und aufstellen können. Auch können wir besser einschätzen wie bis dahin, die wirtschaftlichen Folgen für die Stadt im Hinblick auf den Ukraine-Krieg und die Corona-Pandemie aussehen.“

In der gestrigen Sitzung des Stadtrates wurde auf Initiative der SPD-Fraktion der Tagesordnungspunkt einstimmig auf die kommende Stadtratssitzung am 18.07.2022 vertagt. Damit folgten die anderen Fraktionen dem Vorschlag, den Oberbürgermeister zu beauftragen, mit dem Land in Verhandlungen zu treten um für eine gemeinsame Lösung – beispielsweise durch Aufschieben der Forderung für das Haushaltsjahr 2024 – eine bessere unvergiftete Verhandlungsbasis zu schaffen. Sollten diese Gespräche nicht erfolgreich sein, besteht nach wie vor die Möglichkeit unter Abwägung der dann aktuellen Sachlage eine Entscheidung zu treffen – auch mit Blick auf die so- dann noch immer bestehende Möglichkeit der Einlegung eines Widerspruchs.

Quelle Text/Bild:
SPD-Stadtratsfraktion
Willy-Brandt-Platz 1
67655 Kaiserslautern

www.spd-fraktion-kl.de

Kaiserslautern: 07.07.2022