Mai 2022- Internationaler Tag der biologischen Vielfalt Zoll leistet wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen

Um das Bewusstsein für die biologische Vielfalt und ihre Bedeutung für den Menschen zu stärken, haben die Vereinten Nationen den 22. Mai zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt ausgerufen.

Die Arbeit des Zolls trägt maßgeblich zum Erhalt der vom Aussterben bedrohten Arten bei. Zum Schutz der Tiere und Pflanzen überwacht der Zoll die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr. Rund 5.600 Tierarten und 30.000 Pflanzenarten unterliegen diesem besonderen Schutz. Artgeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Dabei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Wegen transportiert werden.

Im vergangenen Jahr wurden die Zöllnerinnen und Zöllner bundesweit über 1.100 Mal fündig und beschlagnahmten knapp 138 Kilogramm sowie über 88.000 Stück Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Objekte. Im Bezirk des Hauptzollamtes Saarbrücken wurde mit 65 Aufgriffen im Jahr 2021 ein wichtiger Beitrag zum Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen geleistet.

Zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai ruft das Hauptzollamt Saarbrücken daher dazu auf, unbedingt auf geschützte Tiere und Pflanzen zu verzichten. Nur wenn die Nachfrage ausbleibt und es somit keinen Markt mehr für diese Waren gibt, wird auch der zerstörende Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen aufhören.

„Die Ein- oder Ausfuhr artengeschützter Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig oder ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt werden, stellt kein Kavaliersdelikt dar und kann mit hohen Strafen geahndet werden“, so Dominik Brach, Pressesprecher des Hauptzollamtes Saarbrücken.

Die Konsequenz für einen Reiserückkehrer, der aus seinem Urlaubsland geschützte Tiere, Pflanzen oder Erzeugnisse daraus mitbringt, ist regelmäßig die Einleitung eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Daraus resultiert oftmals eine empfindliche Geldstrafe. Der Reisende muss im Durchschnitt mit mehreren Hundert Euro Bußgeld für jedes eingeführte Exemplar rechnen und die vermeintlichen Souvenirs werden beschlagnahmt.

Weitere Informationen zum Artenschutz finden Sie auf der Website www.artenschutz-online.de und auf unserer Website www.zoll.de unter anderem im Bereich „Reisen“.

Quelle Text/Bild:
Hauptzollamt Saarbrücken
Dienststellenschlüssel 9300
Präsident-Baltz-Straße 5
66119 Saarbrücken

www.zoll.de

Kaiserslautern, 22.05.2022