Hexen-Streiche – Polizei appelliert an Vernunft!

am 12. Mai ab 18:00 Uhr im LKA in Mainz

Die Hexennacht steht vor der Tür – und mit ihr eine Nacht, in der traditionell Streiche gespielt werden. Leider wird dabei auch viel Unfug getrieben. Denn leider werden allzu oft die Grenzen zur Straftat oder Ordnungswidrigkeit überschritten. So fallen beispielsweise Schmierereien an Häusern, Fahrzeugen oder anderen Objekten – egal ob mit Farbe, Senf, Ketchup, Eiern oder anderen Lebensmitteln – in den Bereich der Sachbeschädigungen und können für die „Hexen“ ein teures Nachspiel haben. Auch vermeintliche „Streiche“, bei denen die Gefahr besteht, dass Menschen zu Schaden kommen, müssen unbedingt vermieden werden! Eine gefährliche „Unsitte“ ist zum Beispiel das Ausheben von Kanaldeckeln, das sogar den Straftatbestand des „Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr“ erfüllen kann. Die „Hexen“ sollten sich bewusst machen, dass es durch die „Löcher“ in der Fahrbahn zu üblen Unfällen kommen kann, bei denen Fußgänger, Zweirad- oder Autofahrer verletzt und Fahrzeuge beschädigt werden können.

Ebenso ist es nach der Straßenverkehrsordnung verboten, Gegenstände auf die Straße zu bringen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Es dürfen also keine „Hindernisse“ – egal welcher Art – auf den Fahrbahnen aufgebaut oder aufgestellt werden. Auch der in den vergangenen Jahren immer beliebter gewordene „Hexenzoll“ fällt mitunter in diese Kategorie, denn nicht selten werden Schnüre oder ähnliches über die Fahrbahn gespannt, um Fahrzeuge zum Anhalten zu bewegen, damit man von den Fahrern etwas „kassieren“ kann. Letzteres kann auch als „Nötigung“ eingestuft werden. Und nicht zuletzt bringen sich die „Hexen“ auch selbst in Gefahr, wenn sie in der Dunkelheit auf der Straße herumlaufen oder sogar vor herannahenden Fahrzeugen auf die Fahrbahn springen, um sie zu stoppen.

Alles in allem appelliert die Polizei sowohl an die Vernunft der „Hexen“ – egal welchen Alters – und auch an die jeweiligen Eltern. Sie können ihren Kindern – zu ihrer eigenen Sicherheit – für deren Schabernack die verkehrsarmen Bereiche empfehlen und ihnen die Unterschiede zwischen Streich und Straftat klarmachen. Empfehlenswert ist es auch, den Sprösslingen die möglichen Konsequenzen von Fehlverhalten vor Augen zu führen, denn neben den strafrechtlichen Aspekten können auch die zivilrechtlichen Folgen, zum Beispiel durch Entschädigungsansprüche von Opfern, zu einer finanziellen und nicht überschaubaren Langzeitbelastung für Kinder und Sorgeberechtigte werden. Im Zweifel „besser lassen“, rät die Polizei. |erf

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Bildquelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
Quelle Text:
Polizeipräsidium Westpfalz
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Kaiserslautern, 28.04.2022