Zahl der Baugenehmigungen im Wohnbau deutlich gestiegen

Im Jahr 2021 wurden in Rheinland-Pfalz erheblich mehr Genehmigungen zur Errichtung von neuen Wohngebäuden erteilt als im Jahr zuvor. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems stieg die Zahl um gut 13 Prozent auf 7.532. Die Anzahl der Wohnungen, die in diesen Gebäuden entstehen sollen, lag mit 15.832 (plus 12,5 Prozent gegenüber 2020) auf dem höchsten Wert seit 2003 (15.864).

Die meisten Genehmigungen wurden – wie für Rheinland-Pfalz üblich – für Einfamilienhäuser erteilt. Ihre Zahl stieg um 9,6 Prozent auf 5.569. Noch stärker war der Zuwachs bei den Zweifamilienhäusern. Hier wurden im vergangenen Jahr 1.039 Gebäude mit 2.078 Wohnungen genehmigt, rund 32 Prozent mehr als im Jahr 2020. Die Anzahl der Mehrfamilienhäuser wuchs um fast 20 Prozent auf 924, wobei die Zahl der darin enthaltenen Wohnungen nur um 10,5 Prozent auf 8.185 zulegte.

Für die geplanten Baumaßnahmen wurden Kosten von rund 3,66 Milliarden Euro veranschlagt; dies sind fast 21 Prozent mehr als im Jahr 2020.

Regionale Unterschiede

Landesweit kamen auf 10.000 Einwohnerinnen bzw. Einwohner rechnerisch rund 39 Wohnungen in genehmigten neuen Wohngebäuden, wobei ein deutlicher Niveauunterschied zwischen den kreisfreien Städten (30 Wohnungen) und den Landkreisen (42 Wohnungen) besteht. Unter den kreisfreien Städten wies Trier mit fast 78 Wohnungen den mit Abstand höchsten Wert auf. Die niedrigsten Werte gab es in Frankenthal (Pfalz) mit 9,4 sowie in Pirmasens und Zweibrücken mit 12,5 bzw. 12,9 Wohnungen je 10.000 Einwohnerinnen bzw. Einwohner. Unter den Landkreisen lagen der Eifelkreis Bitburg-Prüm mit 76 und der Westerwaldkreis mit 63 Wohnungen an der Spitze. Die niedrigsten Werte unter den Landkreisen verzeichneten der Rhein-Pfalz-Kreis mit 22 und der Kreis Kaiserslautern mit 23 neuen Wohnungen je 10.000 Einwohnerinnen bzw. Einwohner

Die Ergebnisse stammen aus der Statistik der Baugenehmigungen. Die Bauaufsichtsbehörden melden die von ihnen erteilten Baugenehmigungen monatlich an das Statistische Landesamt. In der Statistik können demzufolge nur diejenigen Baugenehmigungen abgebildet werden, die bis zum jeweiligen Schlusstag für die Meldung an die Statistik beim Statistischen Landesamt eingegangen sind und plausible Angaben beinhalten. Abgelehnte Anträge auf Baugenehmigung fließen nicht in die Statistik ein.
Die vorliegende Pressemitteilung hat ausschließlich die erteilten Baugenehmigungen für den Neubau von Wohngebäuden zum Gegenstand. Die erteilten Baugenehmigungen für Baumaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden sowie die erteilten Baugenehmigungen für Nichtwohngebäude werden nicht dargestellt.

Autor: Hans-Peter Fein (Abteilung, Staat, Gesellschaft)

Quelle Text/Bild:
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 14-16
56130 Bad Ems

www.statistik.rlp.de

Kaiserslautern, 14.03.2022