Klarer Rechtsrahmen für Maßnahmen in Pandemie

Der Bundesrat hat heute in einer Sondersitzung dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention und der COVID19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung zugestimmt. Ministerpräsidentin Malu Dreyer betonte, beide Vorhaben setzten die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz um. „Die Änderungen am Infektionsschutzgesetz sind sinnvolle Klarstellungen, wonach die Länder weiter bei hohem Infektionsgeschehen angemessene zusätzliche Maßnahmen wie eine befristete Schließung von gastronomischen, Kultur- oder Freizeiteinrichtungen sowie die Beschränkung von Ansammlungen ergreifen können.“ Darunter fallen Veranstaltungen jeglicher Art, mit Ausnahme von Demonstrationen und Kundgebungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes oder religiöse oder weltanschauliche Zusammenkünfte. Verboten werden können in einer Notlage so vor allem Sportveranstaltungen mit großem Publikum.

Auf Grundlage der COVID19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung können die Länder zudem Kontaktbeschränkungen erlassen, bei denen auch geimpfte und genesene Personen bei der Anzahl der Teilnehmenden berücksichtigt werden. „Mit Blick auf die hohen Infektionszahlen, die angespannte Situation in den Kliniken und die Mutationen des Virus ist es wichtig, dass die Länder über diesen Rechtsrahmen verfügen, um weiterhin handlungsfähig zu bleiben“, so die Ministerpräsidentin.

Zum Schutz besonders gefährdeter Gruppen sieht das Gesetz eine einrichtungsbezogene Impfpflicht unter anderem in Krankenhäusern, Arztpraxen, Rettungsdiensten und voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtungen vor. Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Die Pandemie können wir nur in gemeinsamer Anstrengung aller eindämmen. Das medizinische und pflegerische Personal leistet schon jetzt einen immensen Beitrag dazu, die Ansteckungen zu minimieren und Patienten zu versorgen. Es ist unser aller Pflicht, uns gegen die Pandemie impfen zu lassen, Infektionsketten zu brechen und die Beschäftigten im Gesundheitssystem zu entlasten.“ In diesem Zusammenhang begrüßte Ministerpräsidentin Malu Dreyer den bei der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz geäußerten Vorstoß von Bundeskanzler Olaf Scholz und Gesundheitsminister Karl Lauterbach für eine einmalige Sonderzahlung für Intensivpflegerinnen und –pfleger. „Sie kämpfen seit Beginn der Pandemie unter schwierigsten Bedingungen um das Leben von Corona-Patienten, bis hin zur völligen Erschöpfung.“

Laut Ministerpräsidentin Malu Dreyer sei die Situation in Rheinland-Pfalz nicht so dramatisch wie in besonders von der Pandemie betroffenen Bundesländern. Allerdings sei weiter mit einer anhaltend hohen Belastung des Gesundheitssystems zu rechnen. Hier müsse ein Kollaps unbedingt vermieden werden. „Das Impfen bleibt der Schlüssel zur Überwindung der Pandemie.“ Um die Impfkampagne zu verstärken, wird mit dem Gesetz die Impfberechtigung auf zahnärztliches und tierärztliches Fachpersonal sowie Apothekerinnen und Apotheker erweitert. Hier soll der Bund-Länder-Krisenstab, der im Kanzleramt eingerichtet wurde, für mehr Tempo sorgen. „13 Millionen Impfungen haben wir seit dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom November deutschlandweit bislang geschafft. In Rheinland-Pfalz wurden allein in den vergangenen sieben Tagen 260.000 Menschen geimpft“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Die Ministerpräsidentin zeigte sich besorgt über die Radikalisierung von Impfgegnern. „Sie bedrohen Politikerinnen und Politiker, Streit ums Impfen spaltet Familien, Freundeskreise und Kollegien. Deshalb wollen wir Radikalisierungstendenzen im virtuellen Raum entgegenwirken.“ In Zusammenarbeit von Bund und Ländern sollen Präventionsprogramme entwickelt werden, die neben der Förderung von Medienkompetenz zum couragierten Verhalten im Internet befähigen. „Denn ohne Gegenmeinungen sowie Argumentationshilfen gegen Verschwörungserzählungen und die Verbreitung strafrechtlicher Inhalte oder Falschaussagen bestätigten sich Fake-News-Erzählungen im Web scheinbar unwidersprochen“, sagte die Ministerpräsidentin.

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Mainz, 10.12.2021