Fahrbahnerneuerung zwischen Otterbach und Morlautern

Nach einer Bauzeit von insgesamt sieben Wochen wird am 8. Oktober 2021 die Kreisstraße 40 für den Verkehr wieder freigegeben.

Rückblick:
Strukturelle Schäden, geprägt durch viele Risse und Verdrückungen im Asphaltoberbau der K 40, beginnend ab der Zufahrt zum Friedhof am Ortsausgang von Otterbach bis zur Kreisgrenze in Richtung Morlautern, machten eine Instandsetzung dringend erforderlich.

Angaben zur erfolgten Sanierung:
Die Fahrbahnerneuerung erfolgte auf einer Streckenlänge von rund 1,5 km. Die Erneuerung erfolgte im sogenannten Hocheinbau. Die vorhandene Fahrbahn wurde dabei rund 4 cm tief abgefräst und im Anschluss mit einer 10,5 cm starken Asphalttragschicht sowie einer 3,5 cm starke Asphaltdeckschicht aufgebaut. Die nutzbare Fahrbahn wurde in einer Breite von 5,0 Metern hergestellt; mit einseitiger Neigung von mindestens 2,5 %, die je nach Kurvenlage wechselt. Die Bankett-, und Seitenbereiche wurden der neuen Höhenlage angepasst.

Aus entwässerungstechnischer Sicht musste die vorhandene und überwiegend überbaute Rinnenbordanlage abgebrochen und durch eine neue ersetzt werden. Der neue Rinnenbord wurde dabei als monolithische Betonanlage mittels Gleitschalungsfertiger „in einem Guss“ vor Ort hergestellt.
Sämtliche Arbeiten mussten aufgrund der Fahrbahnbreiten unter Vollsperrung ausgeführt werden. Der Verkehr wurde über die L 387 (Erlenbach) und L 389 (Otterbach) umgeleitet.

Nebenbemerkung:
Die Stadt Kaiserslautern hat sich den Bauarbeiten auf Stadtgebietsseite angeschlossen, so dass das Baufeld erweitert und die Erneuerung der Fahrbahn bis zum Ortseingang von Morlautern kurzfristig miterfolgte.

Zahlen / Daten / Kosten:
Mit den Erneuerungsarbeiten wurde am 23. August 2021 begonnen; die Arbeiten kommen am 8. Oktober 2021 zum Abschluss.
Die ausführende Firma Juchem aus Niederwörresbach hat die ihr übertragenen Arbeiten sach- und fachgerecht und zur vollsten Zufriedenheit ausgeführt, wofür wir danken möchten.
Ebenso gilt unser Dank den Verkehrsteilnehmern, die während der Bauzeit Behinderungen in Kauf nehmen mussten.
Die Baukosten für den Landkreis Kaiserslautern belaufen sich auf insgesamt 523.000 Euro und werden durch das Land nach LVFGKom/LFAG mit 73 % der Baukosten bezuschusst.

Quelle Text/Bild:
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Stabsstelle Kommunikation
Friedrich-Ebert-Ring 14-20
56068 Koblenz

www.lbm.rlp.de

Kaiserslautern: 06.10.2021