Verfügbares Einkommen 2019 – Stadt Kaiserslautern Schlusslicht in RLP

Verfügbares Einkommen 2019 in allen kreisfreien Städten und Landkreisen gestiegen

Im Jahr 2019 nahm das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte in Rheinland-Pfalz in allen Verwaltungsbezirken zu. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems lag es mit 96 Milliarden Euro um 2,4 Milliarden Euro oder 2,6 Prozent über dem Wert des Vorjahres. Damit standen jeder Einwohnerin bzw. jedem Einwohner im Landesdurchschnitt 23.468 Euro zur Verfügung; das waren 528 Euro oder 2,3 Prozent mehr als 2018.

In den Landkreisen war das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte je Einwohnerin bzw. Einwohner mit durchschnittlich 24.024 Euro höher als in den kreisfreien Städten mit 21.904 Euro. Im Vergleich der Landkreise erreichten die Einwohnerinnen und Einwohner in Bad Dürkheim mit 27.144 Euro das höchste Pro-Kopf-Einkommen, in Kusel waren es durchschnittlich nur 21.716 Euro. Bei den kreisfreien Städten reichte die Spannweite von 19.639 Euro in Kaiserslautern bis 26.431 Euro in Neustadt an der Weinstraße. Zu beachten ist, dass die regionale Einkommensverteilung in Rheinland-Pfalz stark durch Berufspendlerinnen und -pendler beeinflusst wird. Aus den Landkreisen pendeln viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Arbeit in die kreisfreien Städte. Die von ihnen erwirtschaftete Wirtschaftsleistung wird an ihrem Arbeitsort in den Städten nachgewiesen wird, ihr Einkommen dagegen an ihrem Wohnort in den Landkreisen erfasst.

Zwischen 2000 und 2019 stieg das Pro-Kopf-Einkommen in den Landkreisen im Mittel stärker als in den kreisfreien Städten (plus 53 bzw. plus 40 Prozent). Dies ist sowohl auf die unterschiedliche Entwicklung des verfügbaren Einkommens als auch der Einwohnerzahl zurückzuführen. Das verfügbare Einkommen nahm in den Landkreisen um 53 Prozent zu und in den kreisfreien Städten um 50 Prozent. Die kreisfreien Städte verzeichneten zwischen 2000 und 2019 einen Bevölkerungszuwachs von 6,9 Prozent, insbesondere aufgrund der deutlichen Zunahme der Einwohnerzahlen in den Universitätsstädten Mainz, Landau und Trier. In den Landkreisen ging die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner dagegen um 0,3 Prozent zurück.

Den stärksten Anstieg des Pro-Kopf-Einkommens gegenüber dem Jahr 2000 verzeichnete unter den kreisfreien Städten Speyer mit plus 58 Prozent. Mit deutlichem Abstand folgt die Stadt Trier mit plus 53 Prozent. Dagegen nahm das Einkommen je Einwohnerin und Einwohner in Pirmasens nur um 33 Prozent zu. Den höchsten Zuwachs beim Pro-Kopf-Einkommen unter den Landkreisen erzielte der Kreis Trier-Saarburg mit plus 69 Prozent, gefolgt vom Eifelkreis Bitburg-Prüm und Rhein-Hunsrück-Kreis mit plus 66 bzw. 64 Prozent. Bitburg-Prüm, Trier und Trier-Saarburg liegen im Einzugsbereich Luxemburg. Da in den vergangenen 20 Jahren immer mehr Menschen aus den grenznahen Gebieten dorthin zur Arbeit auspendeln, profitiert die Region von der starken wirtschaftlichen Dynamik des Großherzogtums. Im Landkreis Mainz-Bingen sowie im Rhein-Lahn-Kreis stieg das Pro-Kopf-Einkommen dagegen nur um 39 bzw. 44 Prozent.

Bei dem durchschnittlich zur Verfügung stehenden Pro-Kopf-Einkommen nimmt Rheinland-Pfalz unter den Ländern hinter Bayern, Hamburg, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein Rang sechs ein, liegt aber 238 Euro unter dem Bundesdurchschnitt von 23.706 Euro.

Der Durchschnittswert des Pro-Kopf-Einkommens in einem Land oder in einer Region ist eine Kennzahl der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, der als Indikator für den monetären Wohlstand der Bevölkerung des Landes oder der Region verwendet wird. Er erlaubt jedoch keine Aussagen darüber, wie gleichmäßig oder ungleichmäßig das Einkommen auf die Einwohnerinnen und Einwohner verteilt ist.

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Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte umfasst sämtliche empfangenen Erwerbs- und Vermögenseinkommen einschließlich der empfangenen laufenden Übertragungen (wie Renten, Arbeitslosengeld usw.) und abzüglich der geleisteten laufenden Übertragungen (vor allem direkte Steuern und Sozialbeiträge). Es entspricht dem Einkommen, das den privaten Haushalten (einschließlich der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck) letztlich zufließt und dass sie für Konsum- oder Sparzwecke verwenden können. Der Berechnung des verfügbaren Einkommens liegt das Inländer- oder Wohnortkonzept zugrunde. Die Veränderungen des verfügbaren Einkommens sind in jeweiligen Preisen angegeben, d. h. die Preisentwicklung wird nicht berücksichtigt.
Die Ergebnisse sind abgestimmt auf den Berechnungsstand des Statistischen Bundesamtes vom August 2020. Die Berechnung für das Jahr 2019 erfolgte erstmalig, die Werte für die Jahre 1992 bis 2018 wurden im Rahmen der Revision 2019 überarbeitet. Hauptanlass der Revision 2019 war die Einführung neuer Datenquellen und die Anpassung von Bezugs- und Basisdaten.
Da die Regionalisierung eine Vielzahl an statistischen Basisinformationen erfordert, liegen die Kreisergebnisse erst mit einer Zeitverzögerung von knapp zwei Jahren vor.
Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Arbeitskreises „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ unter www.vgrdl.de.

Autorin: Dr. Annette Tennstedt (Referat VGR, ETR, Arbeitsmarkt)

Quelle Text/Bild:
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 14-16
56130 Bad Ems

www.statistik.rlp.de

Kaiserslautern, 20.09.2021