BARMER unterstützt Alleinerziehende – Kommunen können Förderantrag stellen

Kommunen, die die Gesundheit von

Alleinerziehenden und ihren Kindern fördern wollen, können dafür eine

finanzielle Förderung von der BARMER erhalten. Die Krankenkasse hat

hierzu mit der Walter Blüchert Stiftung vor drei Jahren eine Vereinbarung

zum Präventionsprogramm „wir2“ getroffen und nun verlängert. „Die Folgen

der Corona-Pandemie stellen Alleinerziehende und ihre Kinder vor enorme

Herausforderungen und Belastungen. Das Elterntraining ‚wir2‘ soll

alleinerziehenden Eltern mit Kindern im Alter von drei bis zehn Jahren dabei

helfen, achtsam mit sich und ihrer Gesundheit umzugehen“, sagt Oliver

Hellriegel, Regionalgeschäftsführer bei der BARMER in Kaiserslautern. Die

BARMER ermuntere alle Kommunen, ‚wir2‘, dessen positive Wirkung auf die

Gesundheit der Alleinerziehenden und ihrer Kinder wissenschaftlich

erwiesen ist, anzubieten und als einfach umsetzbare Chance für mehr

Gesundheit zu nutzen.

Bindungstraining für Eltern-Kind-Beziehung

Das Ziel des „wir2“-Bindungstrainings sei es, die Eltern-Kind-Beziehung zu

stärken und die psychische Stabilität besonders während der Corona-

Pandemie zu fördern. In 20 wöchentlichen Gruppentreffen à 90 Minuten

lernten die Teilnehmenden in vier verschiedenen Modulen, schwierige

Situationen im Alltag besser zu bewältigen. In angeleiteten Übungen gehe

es unter anderem um den Umgang mit Konflikten, Belastungen und um

kindliche Freiräume. „In einigen Kommunen konnte ‚wir2‘ bereits als ein

nachhaltig wirksames Präventionsangebot verankert werden. Damit wird ein

Beitrag für die gesundheitsförderlichen Bedingungen für Alleinerziehende

geleistet“, so Prof. Dr. Gunter Thielen, Vorstand der Walter Blüchert Stiftung.

Als Voraussetzung für eine Förderung müssten interessierte Kommunen

eine passende Einrichtung, etwa eine Kita und zwei Betreuerinnen

beziehungsweise Betreuer für den Kurs benennen. Die Betreuenden würden

von der Stiftung in einer dreitägigen Schulung zur „wir2“-Gruppenleitung

ausgebildet. Kommunen könnten noch bis Ende des Jahres 2022 einen

Förderantrag bei der BARMER stellen. Da das jährliche Förderbudget

begrenzt sei, entscheide das Eingangsdatum des Antrags über die

Teilnahme am Präventionsprogramm.

Mehr Informationen unter: www.barmer.de/g101416.

Quelle Text/Bild:
BARMER Landesvertretung Rheinl.-Pfalz/Saarland
Gutenbergplatz 12
55116 Mainz

www.barmer.de

Kaiserslautern, 25.08.2021