FCK treibt Planungen zur Zuschauerzulassung voran

Rund zwei Wochen vor dem Saisonstart in die 3. Liga setzt der 1. FC Kaiserslautern weiter alles daran, mit möglichst vielen Fans im Fritz-Walter-Stadion in die Saison starten zu können. Auch wenn die Abstimmungen mit den Behörden aktuell noch auf Hochtouren laufen und finale Kennzahlen wie die verfügbare Kapazität noch nicht final feststehen, können bereits einige Aussagen zum geplanten Ablauf der Zuschauerzulassung getroffen werden.

Mit der 24. Corona Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 30. Juni 2021 (mit Gültigkeit bis zum 30. Juli 2021) sowie dem Beschluss der Staatskanzleien vom 6. Juli 2021 zur „Wiederzulassung von Zuschauenden bei großen Sportveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter und bei anderen Großveranstaltungen“ stehen die allgemein gültigen Rahmenbedingungen für die mögliche Wiederzulassung von Zuschauern bei Groß- und Sportveranstaltungen fest.

An diesen Vorgaben muss sich der 1. FC Kaiserslautern orientieren, um in den kommenden Wochen bereits wieder Zuschauer im Fritz-Walter-Stadion begrüßen zu können. Grundsätzlich gilt, dass für Sportgroßveranstaltungen mit mehr als 5.000 Zuschauern auf Basis eines zu genehmigenden Schutz- und Hygienekonzeptes eine Ausnahmegenehmigung der lokalen Behörden sowie das Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit eingeholt werden muss.

Der FCK betreibt einen sehr großen Aufwand, um die behördlichen Vorgaben umzusetzen und seinen treuen Fans den Besuch des Betzenbergs wieder zu ermöglichen. Die Zuschauerfrage hat zum aktuellen Zeitpunkt höchste Priorität für die Verantwortlichen der Roten Teufel. So steht der FCK aktuell beispielsweise im intensiven Austausch mit dem DFB, anderen Vereinen, den örtlichen Behörden und auch dem Ministerium, um die Umsetzung der Vorgaben gemäß der geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung für das Fritz-Walter-Stadion bestmöglich vorzuplanen und umsetzen zu können.

Die im Fritz-Walter-Stadion zum Saisonstart mögliche Zuschauerkapazität, die zu öffnenden Tribünenbereiche sowie die Aktualisierung des Schutz- und Hygienekonzeptes befinden sich zum aktuellen Zeitpunkt noch in enger Abstimmung mit den lokalen Behörden. Sobald das Schutz- und Hygienekonzept final abgestimmt und von den lokalen Behörden und dem Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit genehmigt ist, wird der 1. FC Kaiserslautern umfassend und mit allen Details darüber informieren.

Was bereits jetzt im Hinblick auf die Zuschauerzulassung am Betzenberg gesagt werden kann: Um wieder Fans im Fritz-Walter-Stadion begrüßen zu können, müssen zum Zeitpunkt des Saisonstarts folgende Grundvoraussetzungen gemäß der 24. Corona-Bekämpfungsverordnung für den Stadionbesuch erfüllt sein:

Für die zugelassenen Fans greift die sogenannte „3G-Pflicht“ (getestet, genesen oder geimpft), entsprechende Nachweise sind beim Einlass ins Stadion vorzuweisen.
In allen Begegnungsbereichen des Stadions (Ausnahme: Nach Einnahme des festen Sitzplatzes auf der Tribüne) herrscht Maskenpflicht.
Die Kontaktdatennachverfolgbarkeit muss anhand von personalisierten Tickets und einem persönlich zugewiesenen Sitzplatz gewährleistet sein.
Es gilt nach wie vor das Abstandgebot für die Zuschauer im Stadion.
Die bekannten allgemeinen Hygienemaßnahmen greifen unverändert.

Der 1. FC Kaiserslautern wird seine Fans in den kommenden Tagen über die neuesten Entwicklungen im Bereich der Zuschauerzulassung stets auf dem Laufenden halten.

Quelle Text/Bild:
1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA
Fritz-Walter-Straße 1
67663 Kaiserslautern

www.fck.de

Kaiserslautern, 12.07.2021