Grundsicherung RLP: Zahl der unterstützen Personen steigt um 1.500

Kaiserslautern Stadt mit höchster Quote: 27,6 je 1.000 Einwohner/-innen ab 18 Jahren (1)

Zum Jahresende 2020 erhielten in Rheinland-Pfalz rund 48.700 Personen staatliche Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems mitteilt, ist die Anzahl der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher gegenüber dem Vorjahr um knapp 1.500 bzw. 3,1 Prozent angestiegen. In den vergangenen zehn Jahren hat sich der Empfängerkreis nahezu kontinuierlich um rund 13.000 Frauen und Männer bzw. 36,4 Prozent ausgedehnt.

In etwa der Hälfte der Fälle (49,7 Prozent bzw. 24.200 Personen) handelte es sich um Personen, die dem Arbeitsmarkt wegen einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung nicht mehr zur Verfügung stehen. Diese Gruppe ist gegenüber dem Vorjahr um gut 1.200 Personen bzw. 5,3 Prozent gewachsen; seit 2010 hat deren Zahl um knapp 6.900 Personen bzw. 39,5 Prozent zugelegt. Männer sind mit einem Anteil von 55,4 Prozent häufiger vertreten als Frauen. Insgesamt wird knapp ein Prozent der Bevölkerung im Alter zwischen 18 Jahren und der Regelaltersgrenze durch solche Leistungen unterstützt.

Zum anderen erhielten rund 24.500 Personen oberhalb der Regelaltersgrenze Grundsicherung im Alter; das waren knapp 250 Personen bzw. 1,0 Prozent mehr als im Dezember 2019. Frauen (Anteil: 57,6 Prozent) nehmen diese Leistung häufiger in Anspruch als Männer. Diese Relation hat sich im Zeitverlauf verschoben: Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Fallzahl der Männer um 3,3 Prozent bzw. 330 Personen, während bei den Frauen ein Rückgang um 0,6 Prozent bzw. 80 Personen zu verzeichnen war. In der längerfristigen Betrachtung gegenüber 2010 stieg die Fallzahl bei den Männern (plus 70 Prozent bzw. 4.300) wesentlich stärker als bei den Frauen (plus 15 Prozent bzw. 1.700).

Der Anteil der Personen mit Grundsicherungsbezug an der Gesamtbevölkerung ab 18 Jahren lag zuletzt bei 1,4 Prozent. Regional zeigen sich große Unterschiede. So kamen in den kreisfreien Städten auf 1.000 volljährige Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt 21 Leistungsempfängerinnen und -empfänger, in den Landkreisen waren es dagegen nur 12. Werden ausschließlich Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter betrachtet, so fallen die regionalen Unterschiede noch größer aus: Während in der Südwestpfalz lediglich 11,5 Personen je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner oberhalb der Regelaltersgrenze die staatliche Leistung in Anspruch nahmen, waren dies in der Stadt Kaiserslautern 72,2 Personen. Im Mittel aller Landkreise lag dieser Wert bei 21,4; in den kreisfreien Städten bezogen hingegen rund 50,9 Personen je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner oberhalb der Regelaltersgrenze Grundsicherungsleistungen.

Die Daten stammen aus der Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die ab dem Berichtsjahr 2015 zentral durch das Statistische Bundesamt und seitdem für den Monat Dezember (vormals zum Stichtag 31.12.) durchgeführt wird. Die erhobenen Angaben werden zu Auswertungszwecken den Statistischen Landesämtern zur Verfügung gestellt.

Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII haben Personen, deren Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, um den grundsätzlichen Bedarf für den Lebensunterhalt zu sichern, wenn sie entweder die Regelaltersgrenze erreicht haben oder wenn sie mindestens 18 Jahre alt und in vollem Umfang dauerhaft erwerbsgemindert sind.

Die im Jahre 2012 eingeführte Regelaltersgrenze findet seit Umstellung der Erhebung auf eine zentrale Bundesstatistik im Jahr 2015 Berücksichtigung in der Statistik. Nach § 41 Absatz 2 SGB XII wird die Altersgrenze seit 2012 beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 sukzessive von bisher 65 auf 67 Jahre angehoben. Im Erhebungszeitraum Dezember 2019 lag die Altersgrenze bei 65 Jahren und acht Monaten.

Ab dem Berichtsjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Bei der 5er-Rundung werden alle absoluten Werte einer Tabelle mit Empfängerzahlen auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens 2.

Autor: Markus Elz (Referat Soziales, Gesundheit, Rechtspflege)

Quelle Text/Bild:
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 14-16
56130 Bad Ems

www.statistik.rlp.de

Kaiserslautern, 09.06.2021