Betriebliches Impfen – Vorbereitungen laufen in enger Absprache zwischen Land und Betrieben

Neben den Impfungen in den 32 Impfzentren des Landes und den Arztpraxen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, soll laut Bundesgesundheitsministerium ab 7. Juni auch das Impfen in den Betrieben als dritte Säule beginnen. Seitens des Bundes wurde in Aussicht gestellt, dass in den ersten Wochen zusätzlich rund 500.000 Dosen Impfstoff wöchentlich dafür zur Verfügung gestellt werden sollen. Bei einer möglichen Verteilung nach dem Bevölkerungsanteil wird daher für Rheinland-Pfalz zunächst mit rund 25.000 Dosen wöchentlich gerechnet.

Auch wenn darüber hinaus nur wenig Konkretes seitens des Bundes bekannt gegeben wurde, rüstet sich Rheinland-Pfalz für den Einsatz der dritten Säule der Impfstrategie. Arbeits- und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler machte deutlich: „Es ist uns ein hohes Anliegen, dass sich interessierte Betriebe möglichst gut vorbereiten können, damit die zusätzlich in Aussicht gestellten Impfdosen möglichst zügig an die Beschäftigten in den Betrieben verimpft werden können.“


Das Arbeits- und Gesundheitsministerium steht dazu in einem engen Austausch mit der Landesvereinigung der Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz und den Industrie- und Handelskammern. Betriebe sollen beim Aufbau geeigneter Maßnahmen unterstützt werden. „Impfen ist die beste Gesundheits- und Wirtschaftspolitik. Für eine Rückkehr in ein uneingeschränktes Leben müssen wir eine Impfquote von mindestens 70 Prozent erreichen. Das Impfen in Betrieben spielt dabei eine entscheidende Rolle. Die Modellprojekte zeigen eine hohe Akzeptanz und Effizienz. Viele Betriebe sind bereits jetzt startklar. Sie warten sehnsüchtig auf den Startschuss aus Berlin und eine ausreichende Menge an Impfdosen. Anfänglich wird nur wenig Impfstoff für die Betriebsärzte zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung muss bei der Beschaffung noch ambitionierter vorgehen“, erläuterte Karsten Tacke, Hauptgeschäftsführer der Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz (LVU).

„Leider fehlen uns derzeit noch verlässliche Angaben, welche konkreten Vorgaben für die dritte Säule des betrieblichen Impfens zu erwarten sind, zum Beispiel auf welchen Wegen der Impfstoff geliefert wird, wer ihn konkret bestellen kann, ob es Verteilungsschlüssel geben wird und wie die Dokumentation der Impfungen gesichert werden kann. Wir appellieren daher dringend an den Bund, die erforderliche Anpassung der Corona-Impfverordnung umgehend auf den Weg zu bringen“, so der Landesimpfkoordinator Dr. Alexander Wilhelm. Betriebe und Beschäftigte brauchen ebenso wie Kommunen und Land Planungssicherheit.

Derzeit arbeiten LVU und IHKen mit Unterstützung des MSAGD an Informationen über die Rahmenbedingungen des betrieblichen Impfens, die sich an den unterschiedlichen Konstellationen der Betriebe vor Ort orientieren. Das Land hat bereits angekündigt, das betriebliche Impfen zum Beispiel durch die Anbindung an das landeseigene Dokumentationsportal, die Meldung der Daten an das RKI oder den Informations­transfer vom Landesimpfzentrum zum Aufbau einer betrieblichen Impfstelle zu unterstützten.

Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.

Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9
55116 Mainz

www.msagd.rlp.de

Mainz, 12.05.2021