Strafrechtlich relevanter „Müll“ – Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz

Wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt die Polizei gegen einen jungen Mann aus dem Stadtgebiet. Der 25-Jährige fiel am späten Dienstagabend am Messeplatz auf; als er kontrolliert werden sollte, ließ er etwas auf den Boden fallen – und behauptete, dass es sich um Müll handele.

Die Beamten schauten sich den „Müll“ dann aber doch lieber noch einmal genauer an und stellten fest, dass es sich um eine Plastikverpackung mit „verdächtigem“ Inhalt handelte: eine kleine Menge Marihuana. Der strafrechtlich relevante „Müll“ wurde sichergestellt und der 25-Jährige über seine Rechte als Beschuldigter einer Straftat aufgeklärt…

 

Bereits eine Stunde zuvor hatte eine Streife in der Mennonitenstraße einen jungen Mann angesprochen, der nach 22 Uhr noch zu Fuß unterwegs war. Auf Nachfrage, was er mit sich führt, händigte der 25-Jährige den Beamten ein Stück zusammengeknüllte Alufolie aus, in die etwas Marihuana eingewickelt war. Zudem wurde in den Sachen des Mannes ein Stück Plastikfolie gefunden, in der sich Amphetamin befand. Die Drogen wurden sichergestellt und ein Strafverfahren eingeleitet. |cri

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Quelle Text/Bild:
Polizeipräsidium Westpfalz
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Kaiserslautern, 28.04.2021