Tagestipp der Verbraucherzentrale! Richtig gut versichert – Die Fahrradversicherung

· 6.000 Fahrräder wurden 2020 in Rheinland-Pfalz gestohlen. · Fahrräder können über eine Klausel in der Hausratversicherung oder eine spezielle Fahrradversicherung versichert werden. · Die Verbraucherzentrale gibt Tipps für einen guten Versicherungsschutz.

Die beginnende Radsaison ist auch bei Fahrraddieben sehr beliebt. Die Polizei registrierte im Jahr 2020 rund 6.000 Fahrraddiebstähle in Rheinland-Pfalz. Die Verbraucherzentrale rät daher, insbesondere teure Räder zu versichern. Dies ist entweder durch eine gesonderte Klausel in der Hausratversicherung oder mit wesentlich umfangreicheren Leistungen durch eine spezielle Fahrradversicherung möglich.

„Die Fahrradklausel in der Hausratversicherung bietet vor allem bei Einbruchdiebstahl Schutz, etwa wenn das Rad aus dem verschlossenen Keller oder aus einer abgeschlossenen Garage gestohlen wird“, informiert Renate Schröder, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Bei einigen Gesellschaften ist eine Erweiterung auch auf Diebstähle möglich, die außerhalb der eigenen vier Wände stattfinden.“

Die Verbraucherzentrale rät zu prüfen, ob die vorhandene Hausratversicherung eine Fahrradklausel enthält. Ist dies nicht der Fall, sollte man diese aufnehmen lassen. Dabei gilt es unbedingt darauf zu achten, dass die Versicherungssumme für alle Räder der Familie ausreichend ist. Reicht der Schutz nicht, sollte die Höhe angepasst oder eine spezielle Fahrradversicherung abgeschlossen werden.

Gute Fahrradversicherungen bieten oft einen wesentlich umfassenderen Schutz als eine Klausel in der Hausratversicherung. Neben dem einfachen Diebstahl sind auch Vandalismus, Unfall- und Elektronikschäden abgesichert.

Die Verbraucherzentrale rät, beim Abschluss einer Fahrradversicherung auf folgende Punkte zu achten:

– Oft versichern die Unternehmen nur Fahrräder bis zu einem bestimmten Kaufpreis. Bei teuren Fahrrädern lohnt es sich darauf zu achten, dass der vorgesehene Betrag ausreichend ist oder angepasst wird.

– Zubehör wie Kilometerzähler oder Akku beim Elektrorad, aber auch Gepäck werden teilweise nur auf Antrag in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Der Versicherungsumfang sollte daher im Vertrag genau aufgeführt sein.

– Einige Verträge sehen eine Selbstbeteiligung vor. Wer dies nicht wünscht, sollte die Selbstbeteiligung bei Vertragsschluss streichen.

– Manche Versicherer bieten nur dann Versicherungsschutz, wenn bestimmte Fahrradschlösser genutzt werden.

– Wer sicherstellen möchte, dass sein Fahrrad auch im Urlaub oder im Ausland versichert ist, sollte prüfen, wo und für welche Dauer der Schutz im Ausland gilt.

Die Preis-Leistungs-Unterschiede sind bei Fahrradversicherungen enorm. Policen gibt es zwischen 60 und 300 Euro im Jahr. Die Verbraucherzentrale rät dringend dazu, sich zunächst zu überlegen, was genau versichert sein soll und dann Vergleichsangebote einzuholen und einen passenden Anbieter auszuwählen. Einen aktuellen Vergleichstest bietet die Stiftung Warentest unter http://www.test.de.

Fragen rund um Fahrradversicherungen beantworten die Beraterinnen und Berater der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (06131) 28 48 122.

 

Quelle Text/Bild:
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Kaiserslautern, 27.04.2021